24.04.25 Bekanntmachung: Betzdorf-Gebhardshain, Wissen
Bekanntmachung über die Durchführung eines Erörterungstermins
Antrag auf Erteilung einer Planfeststellung gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit an der Sieg im Bereich der Wasserkraftanlage Scheuerfeld
Anträge auf Erteilung von gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnissen gemäß §§ 8 ff WHG zum Aufstau der Sieg sowie zur Entnahme von Wasser der Sieg zum Betrieb der Wasserkraftanlage Scheuerfeld zum Zwecke der Stromerzeugung und anschließender Ableitung durch den Triebwerksstollen und Wiedereinleitung von Wasser in die Sieg
Lage:
Gemarkung Wallmenroth, Flur 1, Flurstück 1/20 und Flur 2, Flurstücke 97/148, 97/171, 97/179, 97/186, 97/193, 97/194, 565/97, 675/97;
Gemarkung Scheuerfeld, Flur 1, Flurstücke 311/273, 312/273, Flur 5, Flurstücke 1/1, 2/2, 22 und Flur 6, Flurstücke 10, 11, 12, 13, 15, 16, 17, 289;
Gemarkung Blickhauserhöhe, Flur 6, Flurstücke 54/1, 70/1, 164/72, 269/70, 270/70, 271/70, 272/71, 330/58 und Flur 7, Flurstücke 1/1, 3/4
Verbandsgemeinden: Betzdorf-Gebhardshain, Wissen / Landkreis: Altenkirchen
Antragsteller: Mainzer Erneuerbare Energien GmbH, Rheinallee 41, 55118 Mainz
Im Zuge der Durchführung des vorgeschriebenen Verfahrens zur Erteilung einer Planfeststellung gemäß § 68 WHG für die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit an der Sieg im Bereich der Wasserkraftanlage Scheuerfeld sowie zur Erteilung von gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnissen gemäß §§ 8 ff WHG zum Aufstau der Sieg sowie zur Entnahme von Wasser der Sieg zum Betrieb der Wasserkraftanlage Scheuerfeld zum Zwecke der Stromerzeugung und anschließender Ableitung durch den Triebwerksstollen und Wiedereinleitung von Wasser in die Sieg wurden die Antrags- und Planunterlagen in den Gemeinden, in der sich das Vorhaben voraussichtlich auswirkt, für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, um den Betroffenen Gelegenheit zu geben, Einwendungen zu erheben (Anhörungsverfahren gemäß §§ 11, 15, 68 und 70 WHG und §§ 102 bis 108 Landeswassergesetz (LWG) i.V.m. § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)).
Darüber hinaus wurde den Behörden, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird und den nach § 63 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu beteiligenden anerkannten Naturschutzvereinigungen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die bis Ablauf der Einwendungsfrist (Nachfrist) rechtzeitig erhobenen Einwendungen sind gemäß § 73 Abs. 6 S. 1 VwVfG in einem Termin zu erörtern, der von der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord durchzuführen ist.
Dieser Erörterungstermin findet statt
am: 21. Mai 2025
um: 10.00 Uhr
Ort: Verbandsgemeindeverwaltung Betzdorf-Gebhardshain, Sitzungssaal, Rathausplatz 1, 57580 Gebhardshain
Der Termin ist nicht öffentlich.
Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite der SGD Nord unter https://sgdnord.rlp.de/service/bekanntmachungen abrufbar.
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der SGD Nord und über Rechte nach der DSG-VO sowie über Ansprechpartner in Datenschutzfragen sind auf der Homepage der SGD Nord unter dem Suchbegriff: „DSGVO“ zu erhalten. Auf Wunsch werden diese Informationen auch in Papierform übersandt.
Hinweis zu Rechtsgrundlagen:
Aktuelle Fassungen von Gesetzen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften sind im Internet frei zugänglich. Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes sind auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz "www.gesetze-im-internet.de", Verwaltungsvorschriften auf der Internetseite des Bundesministerium des Innern "www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de" und die Landesgesetze sowie Rechtsverordnungen des Landes Rheinland-Pfalz auf der Seite des Ministeriums der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz unter "www.landesrecht.rlp.de" zu finden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez.
Julien Brogard