Wasserschutzgebiet Loreley (Quellen Sauerthal 1 und 2)
Wasser ist Grundlage allen Lebens. Der Schutz der Gewässer als wichtiger Bestandteil des Naturhaushaltes ist daher zur Sicherung der Gesundheit der Bevölkerung, zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen sowie auch als Grundlage für die wirtschaftliche Entwicklung unverzichtbar.
Langfristige und nachhaltige Sicherung der Trinkwasserqualität setzt einen wirkungsvollen flächendeckenden Gewässerschutz voraus und ist wesentliche Aufgabe der Wasserwirtschaftsverwaltung.
Zum Schutz des Grundwassers für die Wassergewinnungsanlagen „Quellen Sauerthal“ hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord als obere Wasserbehörde am 30.07.2009 in der Gemarkung Sauerthal und in der in Hessen liegenden Gemarkung Ransel ein Wasserschutzgebiet durch Rechtsverordnung festgesetzt.
Neben der Wassergewinnungsanlage „Stollen Sauerthal“ dienen die Quellen der Verbandsgemeinde Loreley zur öffentlichen Wasserversorgung der Ortsgemeinde Sauerthal; die Quellen, bei denen es sich um ehemalige Versuchsstollen für die Dachschiefergewinnung handelt, werden seit ca. 1960 genutzt.
Das westlich der Ortslage Sauerthal und südwestlich der Ortslage Ransel gelegene Wasserschutzgebiet wird überwiegend land- und forstwirtschaftlich genutzt. Durch die umfangreichen Schutzanordnungen des unbefristet festgesetzten Wasserschutzgebietes kann möglichen Gefährdungen des Trinkwassers nunmehr wirkungsvoll vorgebeugt werden.
Durch die Ausweisung des Wasserschutzgebietes wird auch den Vorgaben der EU-Wasser-Rahmenrichtlinie Rechnung getragen. Diese fordert einen „guten Zustand“ des Grundwassers bis zum Jahr 2015.
Die Rechtsverordnung wurde am 17.08.2009 im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz bekannt gegeben und ist am darauf folgenden Tag in Kraft getreten. Soweit Flächen des Landes Hessen betroffen sind, wurde die Verordnung am 14.09.2009 im Staatsanzeiger für Hessen verkündet; sie ist am darauf folgenden Tag in Kraft getreten.
Rechtsverordnung
Weiterführende Informationen
Bitte beachten Sie: Die Dokumente sind nicht barrierefrei.