Wasserschutzgebiet Brachbach / Offhausen / Dernbach (Stollensystem Brachbach)
Das Wasser ist eine der wichtigsten Grundlagen allen menschlichen, tierischen und pflanzlichen Lebens.
Dem Grundwasser kommt für die Allgemeinheit, insbesondere für die öffentliche Wasserversorgung, eine kaum zu überschätzende Bedeutung zu.
Die Festsetzung von Wasserschutzgebieten ist ein wichtiges Instrumentarium zum wirksamen und umfassenden Schutz des vielfältig und vielerorts gefährdeten Grundwassers vor nachteiligen Einwirkungen.
Durch insbesondere nach Schutzzonen gestaffelte Verbote, Beschränkungen, Duldungs- und Handlungspflichten wird sichergestellt, dass das Wasser nach Menge und Beschaffenheit vor chemischen, biologischen oder physikalischen Beeinträchtigungen gesichert und bewahrt wird.
In ihrer Eigenschaft als obere Wasserbehörde hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord durch Rechtsverordnung vom 20.04.2015 ein Wasserschutzgebiet für das Stollensystem Brachbach zugunsten des Vereins Wasserwerk Brachbach e.V. festgesetzt.
Der Verein stellt die Wasserversorgung der Einwohner der Ortsgemeinde Brachbach mit Hilfe der Stollen „Wernsberg Stollen“, „Girnbach Stollen“, „Stollen Langgrube“ und „Breimehl Stollen“ sicher.
Die Stollen, die ursprünglich im Rahmen des Bergbaus entstanden, werden seit ca. 120 Jahren zur öffentlichen Wasserversorgung genutzt; derzeit ist der Verein berechtigt, aus den vier Stollen jährlich bis zu 163000 m3 Grundwasser zu entnehmen.
Das Einzugsgebiet der vier Stollen wird fast ausschließlich forstwirtschaftlich genutzt. Durch die umfangreichen Schutzanordnungen des unbefristet festgesetzten Wasserschutzgebietes kann nunmehr möglichen Gefährdungen des Trinkwassers wirkungsvoll vorgebeugt werden.
Das Wasserschutzgebiet hat eine Größe von ca. 270,53 Hektar und wird durch die Schutzzonen II A, II und III gebildet.
Die Neuausweisung des Schutzgebietes war nach Außerkrafttreten der zur Sicherung des Grundwasservorkommens im Jahre 1984 erlassenen Rechtsverordnung zwingend geboten. Hierbei konnte eine Anpassung der Größe und der Schutzanordnungen an die neuesten wasserwirtschaftlichen Erkenntnisse vorgenommen werden. Die Ausweisung des Wasserschutzgebietes trägt auch den Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie Rechnung.
Durch die EG-WRRL soll ein europäischer Gewässerschutz auf einem einheitlichen und hohen Niveau gewährleitstet werden. Zentrales Ziel ist der „Gute Zustand“ unserer Oberflächengewässer und des Grundwassers. Hierfür gibt sie vor, nach einheitlichen Kriterien innerhalb der EU einen guten ökologischen Zustand der Gewässer binnen vorgegebener Fristen zu erreichen.
Rechtsverordnung
Bekanntmachungen
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