11.04.25 Bekanntmachung: Montabaur
Bekanntgabe gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Montabaur, Kirchstraße 45, 56410 Montabaur, gibt als zuständige Wasserbehörde Folgendes bekannt:
Im Rahmen des Verfahrens auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser – wie nachfolgend aufgeführt –
Fassungsart / Bezeichnung | WFG-Nr. | Gemarkung | Flur | Flurstück | m³/a |
Brunnen Steinrausch | 303 017 531 | Eitelborn | 20 | 2/7 | 200.000 |
durch den Antragsteller, Verbandsgemeinde Montabaur, Verbandsgemeindewerke, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt.
Die im Rahmen des Erlaubnisverfahrens erfolgte allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht gemäß § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. den Kriterien gem. Anlage 3 UVPG hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann.
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz
Montabaur, den 11.04.2025
Im Auftrag
gez.
Erica Wüst