11.04.25 Bekanntmachung: Montabaur

Bekanntgabe gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Montabaur, Kirchstraße 45, 56410 Montabaur, gibt als zuständige Wasserbehörde Folgendes bekannt: 

Im Rahmen des Verfahrens auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser – wie nachfolgend aufgeführt –

Fassungsart / BezeichnungWFG-Nr.GemarkungFlurFlurstückm³/a
Brunnen Steinrausch303 017 531Eitelborn202/7200.000

durch den Antragsteller, Verbandsgemeinde Montabaur, Verbandsgemeindewerke, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt. 

Die im Rahmen des Erlaubnisverfahrens erfolgte allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht gemäß § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. den Kriterien gem. Anlage 3 UVPG hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann.

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz
Montabaur, den 11.04.2025

Im Auftrag

gez.
Erica Wüst