Wasserschutzgebiet Nastätten (Brunnen Gemmerich 1 und 2)
Der Schutz des Grundwassers ist unumstritten eine der wichtigsten Aufgaben der Wasserwirtschaftsverwaltung in Rheinland-Pfalz.
Zu diesem Zweck hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion in ihrer Eigenschaft als obere Wasserbehörde durch Rechtsverordnung vom 25.03.2010 ein Wasserschutzgebiet für die Gewinnungsanlagen Brunnen Gemmerich 1 und Gemmerich 2 neu festgesetzt.
Begünstigte des Wasserschutzgebietes ist die Verbandsgemeinde Nastätten, die neben den Brunnen Eschbach und Brunnen Winterwerb die Brunnen Gemmerich zur Versorgung der Ortsgemeinden Eschbach, Gemmerich und Winterwerb nutzt.
Die Neuausweisung des Schutzgebietes war nach Außerkrafttreten der zur Sicherung des Grundwasservorkommens in den Jahren 1975 und 1977 erlassenen Rechtsverordnungen notwendig. Hierbei konnte eine Anpassung der Größe und der Schutzanordnungen an die neuesten wasserwirtschaftlichen Erkenntnisse vorgenommen werden.
Das Wasserschutzgebiet liegt westlich der Ortslage Gemmerich, hat eine Größe von 102,67 ha und wird durch 2 Schutzzonen I ( Fassungsbereiche ) und jeweils eine gemeinsame Schutzzone II und Schutzzone III gebildet.
Durch die umfangreichen Schutzanordnungen des nunmehr unbefristet festgesetzten Wasserschutzgebietes kann möglichen Gefährdungen des Trinkwassers wirkungsvoll vorgebeugt werden.
Durch die Ausweisung des Wasserschutzgebietes wird auch den Vorgaben der EU-Wasser-Rahmenrichtlinie Rechnung getragen. Diese fordert einen „guten Zustand“ des Grundwassers bis zum Jahr 2015.
Die Rechtsverordnung wurde am 06.04.2010 im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz bekannt gegeben und ist am darauf folgenden Tag in Kraft getreten.
Rechtsverordnung
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