Wasserschutzgebiet Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach (Brunnen Hubertus 1 und 2 / Hundsdorf / Metzenhahn)

Das Wasser ist eine der wichtigsten Grundlagen allen menschlichen, tierischen und pflanzlichen Lebens.

Dem Grundwasser kommt für die Allgemeinheit, insbesondere für die öffentliche Wasserversorgung, eine kaum zu überschätzende Bedeutung zu.

Die Festsetzung von Wasserschutzgebieten ist ein wichtiges Instrumentarium zum wirksamen und umfassenden Schutz des vielfältig und vielerorts gefährdeten Grundwassers vor nachteiligen Einwirkungen.

Durch insbesondere nach Schutzzonen gestaffelte Verbote, Beschränkungen, Duldungs- und Handlungspflichten wird sichergestellt, dass das Wasser nach Menge und Beschaffenheit vor chemischen, biologischen oder physikalischen Beeinträchtigungen gesichert und bewahrt wird.

In ihrer Eigenschaft als obere Wasserbehörde hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord ein Wasserschutzgebiet in den Gemarkungen Hundsdorf, Ransbach, Baumbach und Hilgert für o.a. Gewinnungsanlagen ausgewiesen.

Die Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach nutzt die zwischen den 50er und 70er Jahren niedergebrachten Gewinnungsanlagen zum Zwecke der öffentlichen Wasserversorgung des Versorgungsbereichs Hochbehälter Hölzeberg, der die Stadt Ransbach-Baumbach und die Ortsgemeinde Hundsdorf mit Trink- und Brauchwasser versorgt; ein entsprechendes Wasserrecht zur Entnahme von insgesamt 230500 m3 / a aus den 4 Brunnen ist der Verbandsgemeinde hierzu bis zum 31.12.2029 erteilt.

Das Wasserschutzgebiet liegt zwischen den Ortslagen Hilgert, Hundsdorf und Ransbach-Baumbach und wird überwiegend land- und forstwirtschaftlich genutzt. Es hat eine Größe von 326,64 ha und wird durch 3 Schutzzonen gebildet.

Durch die umfangreichen Schutzanordnungen des unbefristet festgesetzten Wasserschutzgebietes kann möglichen Gefährdungen des Trinkwassers nunmehr wirkungsvoll vorgebeugt werden.

Durch die Ausweisung des Wasserschutzgebietes wird auch den Vorgaben der EU-Wasser-Rahmenrichtlinie Rechnung getragen. Diese fordert einen „guten Zustand“ des Grundwassers bis zum Jahr 2015.

Weiterführende Informationen

Zu sehen ist die Übersichtskarte des Wasserschutzgebietes VG Ransbach-Baumbach (Brunnen Hubertus 1 und 2/Hundsdorf/Metzenhahn)
Übersichtskarte des Wasserschutzgebietes VG Ransbach-Baumbach (Brunnen Hubertus 1 und 2 / Hundsdorf / Metzenhahn)

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Ansprechperson

Julien Brogard

Tel. 0261 120-2526