Wasserschutzgebiet Montabaur (Quellen Hübingen/Im Birkenfeld und Hübingen/Im Kirnberg)
Wasser ist der wichtigste Stoff der Erde, ohne den kein Leben möglich ist. Grundwasser weist von Natur aus in der Regel keine gesundheitsgefährdenden Konzentrationen von Stoffen auf und hat deshalb eine besondere Bedeutung für die Trinkwasserversorgung. Dem vorsorgenden Schutz des Grundwassers kommt daher ein entscheidendes Gewicht zu, denn er ist Voraussetzung für den Erhalt hochwertigen und gesunden Trinkwassers auch für künftige Generationen.
Zu diesem Zweck hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord zwei neue Wasserschutzgebiete für Trinkwassergewinnungsanlagen der Verbandsgemeinde Montabaur ausgewiesen.
Das Wasserschutzgebiet für die Quelle „Hübingen/Im Birkenfeld“ erstreckt sich auf die Gemarkung Hübingen. Nördlich von diesem Schutzgebiet wurde ein weiteres Wasserschutzgebiet für die Quelle „Hübingen/Im Kirnberg“ in den Gemarkungen Hübingen und Gackenbach festgesetzt. Beide Wasserschutzgebiete liegen nordwestlich der Ortslage Hübingen.
Die Verbandsgemeinde Montabaur als Begünstigte der Wasserschutzgebiete betreibt eine Vielzahl von Wassergewinnungsanlagen. Die o.g. Quellen wurden bereits in den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts in Betrieb genommen und versorgen gemeinsam mit den Brunnen „Horbach 1“ und „Horbach 2“ die Gemeinden Horbach, Hübingen und Gackenbach mit Trinkwasser. Die Wässer aus allen vier Gewinnungsanlagen werden über Pumpen in den Hochbehälter „Horbach“ gefördert, wo sie vor dem Zulauf in die Reinwasserkammern gemischt, aufbereitet und anschließend in das Versorgungsnetz eingespeist werden. Die jährlich zugelassene Entnahmemenge beträgt aus beiden Quellen insgesamt 21.900 m3.
Die Flächen in beiden Wasserschutzgebieten werden zur Zeit ausschließlich land- und forstwirtschaftlich genutzt. Durch landwirtschaftliche Einflüsse kann es zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Grundwasserqualität kommen – beispielsweise führt die Düngung mit Gülle, Festmist oder auch Klärschlamm zu einer Erhöhung der Nitratbelastung. Zugleich steigt die Gefahr einer Verunreinigung des Trinkwassers mit Keimen oder Parasiten.
In der Vergangenheit war es immer wieder zu solchen Verunreinigungen gekommen, so dass die Quellen vom Versorgungsnetz genommen werden mussten. Nur durch den Anschluss an das Verbundsystem der Verbandsgemeinde konnte dieser Ausfall aufgefangen werden. Durch die umfangreichen Schutzanordnungen des angemessen und unbefristet festgesetzten Wasserschutzgebietes können diese Belastungen nunmehr vermindert oder sogar ganz ausgeschlossen werden und einer Gefährdung des Trinkwassers wirkungsvoll vorgebeugt werden. Ein Teil der Wasserversorgung in der Verbandsgemeinde Montabaur ist damit dauerhaft gesichert.
Durch die Ausweisung des Wasserschutzgebietes wird auch den Vorgaben der EU-Wasser-Rahmenrichtlinie Rechnung getragen. Diese fordert einen "guten Zustand" des Grundwassers bis zum Jahr 2015.
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