22.04.25 Bekanntmachung: Hönningen

Bekanntmachung zur Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis (Anhörungsverfahren)

1. Die Kandelium GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Martin Schlicher und Werner Mailinger, Am Güterbahnhof, 53557 Bad Hönningen hat bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord entsprechend den vorgelegten und geprüften Antrags- und Planunterlagen eine gehobene Erlaubnis beantragt.

Die beantragte Gewässerbenutzung soll die Entnahme von Grundwasser wie folgt zulassen:

2. 

FassungsartBezeichnungWFG-Nr.GemarkungFlurFlurstückl/sm³/hm³/dM³/a
BrunnenHönninger Sprudel303 117 461Hönningen42606/40316,7601.440527.000

Die gehobene Erlaubnis soll erteilt werden für die Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung im Zuständigkeitsbereich des Einrichtungsträgers.

Es wurden folgende Höchstentnahmemengen beantragt:

60 m³/h, 1.440 m³/d, 527.000 m³/a

Hierfür ist gemäß §§ 8 bis 16 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15.11.2014 (BGBl. I S. 1724) und § 108 Landeswassergesetz (LWG) vom 14.07.2015 (GVBl. S. 127) die Durchführung eines Verfahrens nach § 108 LWG erforderlich.

Die Zuständigkeit der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord ergibt sich aus § 19 Abs. 1 Nr. 1c) in Verbindung mit §§ 45 Nr. 3, 92 Abs. 2 und 96 Abs. 1 LWG.

3. Näheres über Art und Umfang der beantragten Maßnahme kann den Antrags- und Planunterlagen (Zeichnungen, Pläne und Erläuterungen), Az. 333-GE-138- 02645/1975, entnommen werden, die wie folgt zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt werden. Die Bekanntmachung wird auch auf der Internetseite der SGD Nord unter dem Link https://sgdnord.rlp.de/service/bekanntmachungen veröffentlicht. Die Planunterlagen liegen aus vom 08.05.2025 bis 10.06.2025 einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Hönningen – Bauamt - Dienstzimmer Nr. 202 Dienstzeiten: Montag bis Freitag von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr Dienstag zusätzl. von 14.00 Uhr – 17.00 Uhr (nach Terminvereinbarung*) Donnerstag zusätzl. von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr (nach Terminvereinbarung*)

[*Terminvereinbarung telefonisch unter 02635-7250 oder per Email unter bauverwaltung(at)bad-hoenningen-vg.de]

4. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen erheben. Diese Einwendungen müssen also bis spätestens 25.06.2025 einschließlich entweder bei der unter Nr. 2 genannten Behörde oder bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Montabaur, Kirchstraße 45, 56410 Montabaur, erhoben werden.

Das Datum des Eingangs bei den erwähnten Behörden ist maßgebend. Mit Ablauf der Einwendungsfrist werden alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

5. Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen der Behörden mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, in einem Termin erörtert.

Dieser Erörterungstermin wird mindestens 1 Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungstermin benachrichtigt.

Beim Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn im Erörterungstermin verhandelt werden.

6. Bei mehr als 50 vorzunehmenden Benachrichtigungen oder Zustellung 

  • können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden,
  • kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen auch durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

6. Die Einwendungen werden dem Antragsteller und den beteiligten Behörden, die in ihrem Aufgabenbereich berührt werden, bekannt gegeben.

Der Einwendungsführer kann verlangen, dass Name und Anschrift vor der o. g. Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Zulassungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Bad Hönningen, 22.04.2025

in Vertretung: Oliver Labonde
1. Beigeordneter