Wasserschutzgebiet Verbandsgemeinde Diez (Quelle Vogelschutz)
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat in ihrer Eigenschaft als obere Wasserbehörde durch Rechtsverordnung vom 03.07.2013 ein Wasserschutzgebiet für die Quelle „Vogelschutz“ in den Gemarkungen Holzheim und Niederneisen festgesetzt.
Die Verbandsgemeinde Diez als Begünstigter betreibt im Rahmen der Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung eine Vielzahl von Gewinnungsanlagen, u.a. auch die Quelle „Vogelschutz“, welche gemeinsam mit der Quelle „In den Erlen 2“ die Ortsgemeinde Holzheim mit ca. 880 Einwohnern seit fast einem Jahrhundert ortsnah mit Trinkwasser versorgt. Die für die Quelle „Vogelschutz“ zugelassene Entnahmemenge beträgt 30.000 m3 jährlich. Das entsprechende Wasserrecht ist bis zum 31.05.2029 befristet.
Beide Quellen stellen aufgrund des fehlenden Verbundsystems sehr wichtige Anlagen für die öffentliche Wasserversorgung in der Verbandsgemeinde Diez und besonders der Ortsgemeinde Holzheim dar. Die Einspeisung ins Versorgungsnetz erfolgt über den Hochbehälter Holzheim.
Das östlich der Ortslage Holzheim liegende Wasserschutzgebiet hat eine Größe von 23,3 ha. Die Abgrenzung der Schutzzonen I, II und III erfolgte auf der Grundlage eines hydrogeologischen Gutachtens. Der Entwurf der Rechtsverordnung und der dazugehörenden Planunterlagen wurde in den beiden betroffenen Verbandsgemeinden Diez und Hahnstäten für die Dauer eines Monats ortsüblich offengelegt. Im Rahmen dieser Öffentlichkeitsbeteiligung wurden Bedenken land- und forstwirtschaftlicher Art vorgebracht. Die Bewertung dieser Bedenken führte nach Durchführung eines Erörterungstermins zu dem Ergebnis, dass keine unverhältnismäßige Beeinträchtigung der Rechte Dritter vorliegt und somit die Festsetzung des Schutzgebietes erfolgen kann.
Durch die nach Schutzzonen gestaffelten Verbote, Beschränkungen, Duldungs- und Handlungspflichten wird sichergestellt, dass das Trinkwasser als wichtigstes Lebensmittel überhaupt in diesem Bereich auf Dauer vor jeglichen Beeinträchtigungen geschützt wird.
Darüber hinaus wird durch die Ausweisung des Wasserschutzgebietes auch den Vorgaben der EU-Wasserrahmen-Richtlinie Rechnung getragen, wonach der „gute Zustand“ des Grundwassers bis zum Jahr 2015 sichergestellt werden soll.
Die Rechtsverordnung wurde im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz veröffentlicht und ist am darauffolgenden Tag in Kraft getreten.
Rechtsverordnung
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