Wasserschutzgebiet Puderbach (Brunnen Steimel 2)

Das Wasser ist eine der wichtigsten Grundlagen allen menschlichen, tierischen und pflanzlichen Lebens.
Dem Grundwasser kommt für die Allgemeinheit, insbesondere für die öffentliche Wasserversorgung, eine kaum zu überschätzende Bedeutung zu.
Die Festsetzung von Wasserschutzgebieten ist ein wichtiges Instrumentarium zum wirksamen und umfassenden Schutz des vielfältig und vielerorts gefährdeten Grundwassers vor nachteiligen Einwirkungen.
Durch insbesondere nach Schutzzonen gestaffelte Verbote, Beschränkungen, Duldungs- und Handlungspflichten wird sichergestellt, dass das Wasser nach Menge und Beschaffenheit vor chemischen, biologischen oder physikalischen Beeinträchtigungen gesichert und bewahrt wird.

In ihrer Eigenschaft als obere Wasserbehörde hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord durch Rechtsverordnung vom 05.08.2015 ein Wasserschutzgebiet für den Brunnen Steimel 2 zugunsten der Verbandsgemeinde Puderbach festgesetzt.

Zur Durchführung des Versorgungsauftrages für 16 Ortsgemeinden bedient sich die Verbandsgemeinde Puderbach eigener Anlagen, die ortsnahe Wasservorkommen erschließen. Zur Versorgungsoptimierung im gesamten nördlichen Gebiet der Verbandsgemeinde wurde dieser seitens der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord im Jahr 2010 die Genehmigung zum Bau und Betrieb des Hochbehälters Keltenhügel erteilt. Nach Fertigstellung des Hochbehälters im Jahr 2014 werden von dort die Ortslagen Lautzert, Oberdreis, Woldert, Hilgert, Steimel, Weroth, Alberthofen, Rodenbach, Neitzert, Udert, Ratzert, Puderbach, Richert, Strunkeich, Haberscheid, Niederdreis und Hanroth versorgt.
Das Rohwasser des im Jahr 1962 30,9 Meter tief abgeteuften Brunnens Steimel 2 wird im Hochbehälter Keltenhügel aufbereitet. Aktuell ist der Verbandsgemeinde Puderbach die wasserrechtliche Erlaubnis erteilt, aus der Gewinnungsanlage jährlich insgesamt bis zu 27000 m3 Grundwasser zu entnehmen.

Die Flächen des zwischen den Ortslagen Steimel und Sensenbach gelegenen Wasserschutzgebietes werden überwiegend forst – und landwirtschaftlich genutzt. Durch die umfangreichen Schutzanordnungen des unbefristet festgesetzten Wasserschutzgebietes kann möglichen Gefährdungen des Trinkwassers nunmehr wirkungsvoll vorgebeugt werden. Das Wasserschutzgebiet hat eine Größe von ca. 40 Hektar und wird durch 3 Schutzzonen gebildet.

Durch die Ausweisung des Wasserschutzgebietes  wird auch den Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie Rechnung getragen. Durch die EG-WRRL soll ein europäischer Gewässerschutz auf einem einheitlichen und hohen Niveau gewährleitstet werden. Zentrales Ziel ist der „Gute Zustand“ unserer Oberflächengewässer und des Grundwassers. Hierfür gibt sie vor, nach einheitlichen Kriterien innerhalb der EU einen guten ökologischen Zustand der Gewässer binnen vorgegebener Fristen zu erreichen.

Weiterführende Informationen

Übersichtskarte des Wasserschutzgebietes Puderbach (Brunnen Steimel 2)

Bitte beachten Sie: Die Dokumente sind nicht barrierefrei.

Ansprechperson

Julien Brogard

Tel. 0261 120-2526