Wasserschutzgebiet Verbandsgemeinde Braubach-Loreley (Brunnen 1 Dahlheim und Quelle 1 Dahlheim)
Das Wasser ist eine der wichtigsten Grundlagen allen menschlichen, tierischen und pflanzlichen Lebens.
Dem Grundwasser kommt für die Allgemeinheit, insbesondere für die öffentliche Wasserversorgung, eine kaum zu überschätzende Bedeutung zu.
Die Festsetzung von Wasserschutzgebieten ist ein wichtiges Instrumentarium zum wirksamen und umfassenden Schutz des vielfältig und vielerorts gefährdeten Grundwassers vor nachteiligen Einwirkungen.
Durch insbesondere nach Schutzzonen gestaffelte Verbote, Beschränkungen, Duldungs- und Handlungspflichten wird sichergestellt, dass das Wasser nach Menge und Beschaffenheit vor chemischen, biologischen oder physikalischen Beeinträchtigungen gesichert und bewahrt wird.
In ihrer Eigenschaft als obere Wasserbehörde hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord durch Rechtsverordnung vom 18.10.2012 ein Wasserschutzgebiet für die Gewinnungsanlagen Dahlheim zugunsten der Verbandsgemeinde Braubach-Loreley festgesetzt.
Neben dem Brunnen Dahlheim 2 nutzt die Verbandsgemeinde Braubach-Loreley den Brunnen Dahlheim 1 und die Quelle Dahlheim 1 zur Trinkwasserversorgung der Ortsgemeinde Dahlheim.
Das nordöstlich der Ortslage Dahlheim gelegene Wasserschutzgebiet wird überwiegend land- und forstwirtschaftlich genutzt. Durch die umfangreichen Schutzanordnungen des unbefristet festgesetzten Wasserschutzgebietes kann möglichen Gefährdungen des Trinkwassers nunmehr wirkungsvoll vorgebeugt werden.
Das Wasserschutzgebiet hat eine Größe von 40,81 ha und wird durch 4 Schutzzonen gebildet.
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