Wasserschutzgebiet Westerburg (Brunnen Pottum)
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord hat zum Schutz der öffentlichen Trinkwasserversorgung ein neues Wasserschutzgebiet für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Brunnen Pottum der Verbandsgemeindewerke Westerburg festgesetzt.
Das nordöstlich von Pottum gelegene Schutzgebiet erstreckt sich auf die Gemarkungen Pottum (Verbandsgemeinde Westerburg) und Hellenhahn-Schellenberg (Verbandsgemeinde Rennerod). Es hat eine Größe von 54,26 ha und wird durch 3 Schutzzonen gebildet. In der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes sind die Beschränkungen und Verbote für Handlungen festgelegt, die das Grundwasser gefährden können.
Damit wurde ein örtlich bedeutsames Grundwasservorkommen dauerhaft gesichert, denn der Brunnen dient bereits seit 1965 der öffentlichen Wasserversorgung. Der Brunnen fördert quantitativ und qualitativ gutes Trinkwasser, das zur Versorgung der Einwohner der Gemeinden Pottum und Stahlhofen benötigt wird. Den Verbandsgemeindewerken Westerburg ist hierfür eine bis zum 30.09.2026 befristete Erlaubnis erteilt worden, aus dem Brunnen jährlich insgesamt bis zu 80.000 m3 Grundwasser zu entnehmen.
Ohne den Schutz des angemessen festgesetzten Gebietes ist nicht auszuschließen, dass die Eignung des Grundwassers für Trinkwasserzwecke beeinträchtigt werden kann. Nach Außerkrafttreten des befristet festgesetzten Wasserschutzgebietes aus dem Jahr 1971 war daher eine Neuausweisung des Schutzgebietes notwendig, um das Grundwasservorkommen dauerhaft vor Risiken zu schützen.
Durch die umfangreichen Schutzanordnungen des nunmehr unbefristet festgesetzten Wasserschutzgebietes kann möglichen Gefährdungen des Trinkwassers wirkungsvoll vorgebeugt werden. Damit ist die Trinkwasserversorgung aus dem Brunnen auch in Zukunft gesichert. Zugleich wurde mit der Ausweisung des Wasserschutzgebietes den Vorgaben der EU-Wasserrahmen-Richtlinie Rechnung getragen. Diese fordert einen „guten Zustand“ des Grundwassers bis zum Jahr 2015.
Die Wasserschutzgebietsverordnung ist am 10. August 2010 in Kraft getreten und unbefristet gültig.
Die Verordnung einschließlich der dazugehörenden Karten kann bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord - Obere Wasserbehörde - sowie bei den Verbandsgemeindeverwaltungen in Westerburg und Rennerod während der allgemeinen Sprechzeiten von jedem eingesehen werden.
Rechtsverordnung
Weiterführende Informationen
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