Wasserschutzgebiet Verbandsgemeinde Asbach (Quelle Diepenseifen)

Das Wasser ist eine der wichtigsten Grundlagen allen menschlichen, tierischen und pflanzlichen Lebens.  

Dem Grundwasser kommt für die Allgemeinheit, insbesondere für die öffentliche Wasserversorgung, eine kaum zu überschätzende Bedeutung zu.

Die Festsetzung von Wasserschutzgebieten ist ein wichtiges Instrumentarium zum wirksamen und umfassenden Schutz des vielfältig und vielerorts gefährdeten Grundwassers vor nachteiligen Einwirkungen.

Durch insbesondere nach Schutzzonen gestaffelte Verbote, Beschränkungen, Duldungs- und Handlungspflichten wird sichergestellt, dass das Wasser nach Menge und Beschaffenheit vor chemischen, biologischen oder physikalischen Beeinträchtigungen gesichert und bewahrt wird.

In ihrer Eigenschaft als obere Wasserbehörde hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord durch Rechtsverordnung vom 27.05.2013 ein Wasserschutzgebiet für die Quelle Diepenseifen zugunsten des Wasserleitungsvereins Muss-Sauerwiese e.V. festgesetzt.

Träger der Wasserversorgung der öffentlichen Wasserversorgung für die Ortslagen Muß, Sauerwiese, Krummenast, Unterelles, Oberelles der Gemeinde Buchholz ist der Wasserleitungsverein. Zur Sicherstellung der Versorgung nutzt der Verein die Quelle Diepenseifen; hierzu wurde ihm seitens der Struktur- und Genehmigungsdirektion das Recht erteilt, der Quelle jährlich bis zu 20000 m3 Wasser zu entnehmen.

Das nordwestlich der Ortslage Unterelles und südwestlich der Ortslage Krummenast gelegene Wasserschutzgebiet wird überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Durch die umfangreichen Schutzanordnungen des unbefristet festgesetzten Wasserschutzgebietes kann möglichen Gefährdungen des Trinkwassers nunmehr wirkungsvoll vorgebeugt werden.

Das Wasserschutzgebiet hat eine Größe von 32,45 ha und wird durch 3 Schutzzonen gebildet.

Durch die Ausweisung des Wasserschutzgebietes wird auch den Vorgaben der EU-Wasser-Rahmenrichtlinie Rechnung getragen. Diese fordert einen „guten Zustand“ des Grundwassers bis zum Jahr 2015.

Die Rechtsverordnung wurde im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz bekannt gegeben und ist am Tag nach Verkündung in Kraft getreten.

Weiterführende Informationen

Die Übersichtskarte zeigt das Wasserschutzgebiet der Verbandsgemeinde Asbach (Quelle Diepenseifen)
Übersichtskarte des Wasserschutzgebietes der Verbandsgemeinde Asbach (Quelle Diepenseifen)

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Ansprechperson

Julien Brogard

Tel. 0261 120-2526