17.04.25 Bekanntmachung: Hallschlag
Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren für das Vorhaben der Firma Ventus Bürgerstrom Scheid Nr. 69 GmbH & Co. KG zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage (WEA) in der Gemarkung Hallschlag
Az.: 21a/07/5.1/2023/0110kes
Öffentliche Bekanntmachung gemäß §§ 4, 19 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit § 10 Abs. 8 BImSchG sowie § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, obere Immissionsschutzbehörde
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz, hat zugunsten der Ventus Bürgerstrom Scheid Nr. 69 GmbH & Co. KG, In Tenholt 33, 41812 Erkelenz mit Bescheid vom 09.01.2025 unter dem oben genannten Aktenzeichen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung mit folgendem verfügenden Teil erlassen:
Zu Gunsten der Fa. Ventus Bürgerstrom Scheid Nr. 69 GmbH & Co. KG, In Tenholt 33, 41812 Erkelenz, vertreten durch die Geschäftsführung, wird die Genehmigung des vollständigen Austauschs (Repowering) der Windenergieanlage (B10), genehmigt mit Bescheid der Kreisverwaltung Daun1 vom 23.06.1999 unter dem Aktenzeichen 05-214-00195-00003/98*01 mit einer Windenergieanlage (WEA 9) gemäß § 16 Abs. 1 und § 16b Abs. 1 und 2 BImSchG erteilt:
WEA | Koordinaten | Gemarkung | Flur | Flurstück |
B10 GID Nr.2 571 | X 315910 Y 5580902 | Hallschlag | 5 | 96 |
vollständig ausgetauscht durch:
WEA | Koordinaten | Gemarkung | Flur | Flurstück |
9 GID Nr. 7092 | X 315982 Y 5580899 | Hallschlag | 5 | 49 u. 96 |
Die vorgelegten Antrags- und Planunterlagen sind Bestandteil der Genehmigung.
Es wurden im Genehmigungsbescheid Inhalts- und Nebenbestimmungen (wie Auflagen und Bedingungen) formuliert, welche diesem zu entnehmen sind.
Auslegung
Hinweis:
Die Genehmigung wurde erstmals am 03.03.2025 öffentlich bekannt gemacht. Es bedurfte jedoch einer erneuten Bekanntmachung. Daher wird darauf hingewiesen, dass sich hierdurch der Auslegungszeitraum ändert und somit auch die Zustellungsfiktion Dritter.
Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom 06.05.2025 bis zum 20.05.2025.
Der Genehmigungsbescheid kann in der oben genannten Zeit unter dem nachfolgenden Link abgerufen werden:
https://sgdnord-safe.rlp.de/s/3E8YDs6iyMZ8jDq
Es wird darauf hingewiesen, dass auf Verlangen auch eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt wird (§ 10 Abs. 8 S. 5 BImSchG).
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die bisher nicht am Verfahren beteiligt waren, als zugestellt (§ 10 Abs. 8 S. 8 BImSchG).
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Genehmigungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Stresemannstr. 3-5, 56068 Koblenz, zu erheben.
Hinweise:
Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern haben keine aufschiebende Wirkung.
Der Widerspruch ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.
Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage gegen eine Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern nach § 80 Absatz 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung gestellt und begründet werden.
Koblenz, den 17.04.2025
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Im Auftrag
Dr. Wolfgang Mikolaiski
Fußnoten
1 Der heutige Landkreis Vulkaneifel nannte sich bis zum 31.12.2006 Landkreis Daun.
2 GID Nr. oder ID vgl. Energieportal der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord