Wasserschutzgebiet Puderbach (Brunnen Linkenbach)

Das Wasser ist eine der wichtigsten Grundlagen allen menschlichen, tierischen und pflanzlichen Lebens. Dem Grundwasser kommt für die Allgemeinheit, insbesondere für die öffentliche Wasserversorgung, eine kaum zu überschätzende Bedeutung zu.

Die Festsetzung von Wasserschutzgebieten ist ein wichtiges Instrumentarium zum wirksamen und umfassenden Schutz des vielfältig und vielerorts gefährdeten Grundwassers vor nachteiligen Einwirkungen.

Durch insbesondere nach Schutzzonen gestaffelte Verbote, Beschränkungen, Duldungs- und Handlungspflichten wird sichergestellt, dass das Wasser nach Menge und Beschaffenheit vor chemischen, biologischen oder physikalischen Beeinträchtigungen gesichert und bewahrt wird.
In ihrer Eigenschaft als obere Wasserbehörde hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord durch Rechtsverordnung vom 19.12.2013 ein Wasserschutzgebiet für den Brunnen Linkenbach zugunsten der Verbandsgemeinde Puderbach festgesetzt.

Zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung nutzt die Verbandsgemeinde Puderbach u.a. den Brunnen Linkenbach; hierzu wurde ihr seitens der Struktur- und Genehmigungsdirektion das Recht erteilt, dem Brunnen jährlich bis zu 38000 m3 Wasser zu entnehmen.

Das südlich der Ortslage Linkenbach gelegene Wasserschutzgebiet wird überwiegend forst – und landwirtschaftlich genutzt. Durch die umfangreichen Schutzanordnungen des unbefristet festgesetzten Wasserschutzgebietes kann möglichen Gefährdungen des Trinkwassers nunmehr wirkungsvoll vorgebeugt werden.

Das Wasserschutzgebiet hat eine Größe von ca. 95 Hektar und wird durch 3 Schutzzonen gebildet.

Durch die Ausweisung des Wasserschutzgebietes wird auch den Vorgaben der EU-Wasser-Rahmenrichtlinie Rechnung getragen. Diese fordert einen „guten Zustand“ des Grundwassers bis zum Jahr 2015.

Weiterführende Informationen

Übersichtskarte des Wasserschutzgebietes Puderbach (Brunnen Linkenbach)

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Ansprechperson

Julien Brogard

Tel. 0261 120-2526