Wasserschutzgebiet Kirchen (Stollen Reuter, Grundseifen/Grube Klara und Birker Ley)
Trinkwasser ist unser wertvollstes Lebensmittel. Um sicherstellen zu können, dass jederzeit sauberes und gesundes Trinkwasser zur Verfügung steht, muss das Grundwasser jedoch vor Verunreinigungen oder anderen Beeinträchtigungen geschützt werden.
Zu diesem Zweck hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord im Juli ein Wasserschutzgebiet für die Trinkwassergewinnungsanlagen Stollen „Reuter“, „Grundseifen/Grube Klara“ und „Birker Ley“ des Wasserbeschaffungsverbandes Birken ausgewiesen.
Seit über 100 Jahren nimmt der Wasserbeschaffungsverband Birken für den Bereich des Ortsteils Birken der Gemeinde Mudersbach die grundsätzlich den Verbands-gemeinden obliegende Aufgabe der öffentlichen Wasserversorgung wahr.
Ursprünglich entstanden die drei Stollen, die in einem weitverzweigten Stollensystem miteinander verbunden sind, im Rahmen des Bergbaus. Heute ist der Wasser-beschaffungsverband Birken auf die Wasserentnahme aus den Stollen angewiesen.
Im Rahmen des Festsetzungsverfahrens wurden Einwendungen erhoben. Die Einwender befürchteten weitgehende Einschränkungen in der Nutzung ihrer Grundstücke durch die Einbeziehung in das Schutzgebiet.
Die Einwendungen wurden mit dem Ziel überprüft, die Einschränkungen für die Betroffenen bei gleichzeitiger Einhaltung des Schutzzweckes der Wasserschutz-gebietsverordnung so gering wie möglich zu halten.
Die Überprüfung ergab, dass aus Sicht des Trinkwasserschutzes unter Einhaltung gewisser Vorgaben gegen die Nutzung der Grundstücke in der bisherigen Form keine Bedenken bestehen.
Es wurde eine entsprechende Formulierung in die Rechtsverordnung aufgenommen, die diesem Umstand Rechnung trägt, zugleich jedoch eine etwaige zukünftige Intensivierung der Nutzung im Hinblick auf den Vorsorgeaspekt, der der Ausweisung des Wasserschutzgebietes zukommt, untersagt.
Die Bedenken der Einwendungsführer konnten hiermit ausgeräumt werden.
Mit den umfangreichen Schutzanordnungen des unbefristet festgesetzten Wasserschutzgebietes wurde nunmehr ein entscheidender Schritt dafür getan, dass die Stollen auf Dauer ohne Einschränkungen zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung von Birken herangezogen werden können. Darüber hinaus konnte mit der Ausweisung des Wasserschutzgebietes der von der EU-Wasserrahmen-Richtlinie bis zum Jahr 2015 geforderte „gute Zustand“ des Grundwassers bereits heute dauerhaft für die Gewinnungsanlagen der Wasserversorgungsverbandes sichergestellt werden.
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