Offenlage zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes gemäß §§ 51, 52 Wasserhaushaltsgesetz i.V.m. § 54 Landeswassergesetz (LWG) zum Schutz der Quellen Rüscheid 1-3 und des Brunnens Rüscheid
Begünstigte: Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach
Gemarkungen: Rüscheid, Thalhausen, Urbach-Überdorf und Dernbach
Verbandsgemeinden Rengsdorf-Waldbreitbach, Puderbach und Dierdorf / Landkreis Neuwied
Im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung, beabsichtigt die SGD Nord die Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die o.g. Gewinnungsanlagen. In dem nach § 111 Abs. 1 LWG von Amts wegen durchzuführenden Verfahren zum Erlass einer Rechtsverordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes, steht nun die Beteiligung der Öffentlichkeit durch die Offenlage der Festsetzungsunterlagen an.
Zu diesem Zweck werden der Entwurf der Rechtsverordnung, eine Übersichtskarte (SW; Anlage 1 der RVO), der Entwurf des Verbotskatalogs (Anlage 2 der RVO) sowie die Planunterlagen bei den drei Kommunen ausgelegt. Der genaue Zeitraum der Offenlage und Einwendungsfrist ist der Bekanntmachung zu entnehmen.