Durchführung des Erörterungstermins im Verfahren zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes gemäß §§ 51 und 52 Wasserhaushaltsgesetz i.V.m. § 54 Landeswassergesetz (LWG) zum Schutz der Quellen Rüscheid 1–3 und des Brunnens Rüscheid

Begünstigte: Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach 
Gemarkungen: Rüscheid, Thalhausen, Urbach-Überdorf und Dernbach
Verbandsgemeinden Rengsdorf-Waldbreitbach, Puderbach und Dierdorf / Landkreis Neuwied

Im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung beabsichtigt die SGD Nord die Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die o. g. Gewinnungsanlagen. In dem nach § 111 Abs. 1 LWG von Amts wegen durchzuführenden Verfahren zum Erlass einer Rechtsverordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes wurde die Öffentlichkeit durch die Offenlage der Festsetzungsunterlagen beteiligt.

Zu diesem Zweck wurden der Entwurf der Rechtsverordnung, eine Übersichtskarte (SW; Anlage 1 der RVO), der Entwurf des Verbotskatalogs (Anlage 2 der RVO) sowie die Planunterlagen bei den drei Kommunen ausgelegt. 

Die in dem Verfahren rechtzeitig erhobenen Einwendungen sowie die Stellungnahmen der an dem Verfahren beteiligten Behörden werden nun, gem. § 111 i.V.m. § 108 LWG i.V.m. § 73 Abs. 6 Satz 1 VwVfG, in einem von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord durchzuführenden Erörterungstermin mit der Begünstigten des Wasserschutzgebietes, den Behörden und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Zeit und Ort des Erörterungstermins sind der Bekanntmachung zu entnehmen.