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SGD Nord schützt Birgeler Trinkwasserbrunnen durch zwei Wasserschutzgebiete

Der Schutz der öffentlichen Wasserversorgung zählt zu den wichtigsten Aufgaben der Oberen Wasserbehörde bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord. Denn trinkbares Wasser gilt als kostbarster Rohstoff der Welt – es ist überlebenswichtig. In Birgel, Verbandsgemeinde Gerolstein, schützt die SGD Nord diese wertvolle Ressource fortan durch zwei Wasserschutzgebiete.
Zu sehen ist eine umzäunte Wiese, auf der eine kleine Hütte steht
Das Bild zeigt den Brunnen "Im Poppental".

Eines dient dem Schutz des durch die beiden Brunnen „Ober der Hollpütz“ und „Im Poppental“ erschlossenen Grundwassers, das andere schützt den Brunnen „Im Suhr“. Die entsprechenden Rechtsverordnungen werden am 11. April 2023 im Staatsanzeiger Rheinland-Pfalz veröffentlicht und treten am darauffolgenden Tag in Kraft. Die Verordnungstexte mit den Kartenunterlagen sind dann auch online auf der Internetseite der SGD Nord einsehbar.

Die Einleitung der Festsetzungsverfahren zur Ausweisung neuer Wasserschutzgebiete zum Schutz der Birgeler Brunnen war erforderlich geworden, da eine frühere Rechtsverordnung aus dem Jahr 1983 durch Fristablauf außer Kraft getreten war. Um die wertvollen Trinkwasservorkommen in Birgel schon vor Abschluss der eigentlichen Festsetzungsverfahren wirksam zu schützen, hatte die SGD Nord bereits Anfang 2020 zwei Rechtsverordnungen mit vorläufigen Anordnungen erlassen.

Im Rahmen des nun abgeschlossenen Verfahrens zur dauerhaften Sicherstellung der Wasservorkommen lagen die Entwürfe der Rechtsverordnungen mit den zugehörigen Karten und Plänen in der Zeit vom 17. Oktober 2022 bis zum 16. November 2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein zur Einsichtnahme durch die Öffentlichkeit aus. Alle, deren Belange durch die Verordnungen berührt werden, konnten bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich Einwendungen erheben. Die erhobenen Einwendungen sowie die Stellungnahmen der von der SGD Nord an dem Verfahren beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden am 28. Februar 2023 bei einem Erörterungstermin im Gerolsteiner Rathaus erörtert.

Die neuen Rechtsverordnungen enthalten, wie auch schon die seit dem Jahr 2020 geltenden vorläufigen Anordnungen, insbesondere Regelungen für landwirtschaftliche Düngemaßnahmen. Soll im Bereich der Wasserschutzzonen gedüngt werden, ist dafür eine Genehmigung einzuholen. In den engeren Schutzzonen um die Brunnen ist die Düngung mit Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft – insbesondere mit Gülle – auch künftig gänzlich ausgeschlossen. In der weiteren Schutzzone darf die Düngung maximal bis zur Hälfte des Düngebedarfs mit Gülle erfolgen. Die Nutzungsbeschränkungen sollen zu einer kontinuierlichen Verbesserung und langfristigen Sicherung der Trinkwasserqualität beitragen.

Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang der gute Informationsaustausch mit den vor Ort tätigen Landwirten, der maßgeblich durch den Kreisverband des Bauern- und Winzerverbandes Daun unterstützt wurde. So hat der Kreisverband des Bauern- und Winzerverbandes Daun schon im Jahr 2020 und erneut Ende 2022 Informationsveranstaltungen für seine Mitglieder organisiert, zu denen Vertreterinnen und Vertreter der SGD Nord, der Verbandsgemeindewerke Gerolstein und der Landwirtschaftskammer eingeladen waren und die ein Forum für alle Fragen zu den kommenden Wasserschutzgebieten boten.

Hintergrund

Die drei Birgeler Brunnen „Im Suhr“, „Ober der Hollpütz“ und „Im Poppental“ sind essentieller Bestandteil der ortsnahen Wasserversorgung in der Verbandsgemeinde Gerolstein. So werden in den Gemeinden Birgel, Lissendorf, Gönnersdorf, Feusdorf, Esch, Jünkerath und Stadtkyll rund 3.900 Einwohner durch diese Brunnen mit Trinkwasser versorgt. Jährlich werden durchschnittlich 380.000 Kubikmeter Wasser aus den Brunnen gewonnen, was einem Beitrag von etwa 65 Prozent zum gesamten Trinkwasserbedarf des Versorgungsgebiets entspricht.

Über die letzten Jahre ist die Nitratkonzentration im Rohwasser der Brunnen kontinuierlich angestiegen. Der nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) geltende Grenzwert von 50 mg/l konnte daher nur noch durch das Mischen der Rohwässer aus den drei Brunnen eingehalten werden.  Dies wird u. a. auch durch die in den letzten Jahren neu gebaute Verbindungsleitung zum Hochbehälter ermöglicht, die zudem auch die Versorgungssicherheit erhöht.

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