20.02.25 Bekanntmachung: Schutzbach

BEKANNTGABE gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Montabaur, Kirchstraße 45, 56410 Montabaur, gibt als zuständige Wasserbehörde Folgendes bekannt:

Im Rahmen des Verfahrens auf Erteilung einer wasserrechtlichen zur Entnahme von Grundwasser - wie nachfolgend aufgeführt -   

Fassungsart

Bezeichnung

WFG-Nr.

Gemarkung

Flur

Flurstück

ETRS 89 / 

UTM 32 N

m³/a

Stollen

Falkenberg

303 000 235

Schutzbach

1

255/17

422554,

5623678

275.000

durch die Antragstellerin, Zweckverband Wasserversorgung Kreis Altenkirchen, vertreten durch die Betriebsführerin Stadtwerke Wissen GmbH, Wiesenstraße 2, 57537 Wissen wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt.

Die im Rahmen des Erlaubnisverfahrens erfolgte allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht gemäß § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. den Kriterien gem. Anlage 3 UVPG hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann.

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz
Montabaur, den 20.02.2025

Im Auftrag
gez.
Theresa Forst