20.02.25 Bekanntmachung: Schutzbach
BEKANNTGABE gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Montabaur, Kirchstraße 45, 56410 Montabaur, gibt als zuständige Wasserbehörde Folgendes bekannt:
Im Rahmen des Verfahrens auf Erteilung einer wasserrechtlichen zur Entnahme von Grundwasser - wie nachfolgend aufgeführt -
Fassungsart | Bezeichnung | WFG-Nr. | Gemarkung | Flur | Flurstück | ETRS 89 / UTM 32 N | m³/a |
Stollen | Falkenberg | 303 000 235 | Schutzbach | 1 | 255/17 | 422554, 5623678 | 275.000 |
durch die Antragstellerin, Zweckverband Wasserversorgung Kreis Altenkirchen, vertreten durch die Betriebsführerin Stadtwerke Wissen GmbH, Wiesenstraße 2, 57537 Wissen wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt.
Die im Rahmen des Erlaubnisverfahrens erfolgte allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht gemäß § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. den Kriterien gem. Anlage 3 UVPG hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann.
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz
Montabaur, den 20.02.2025
Im Auftrag
gez.
Theresa Forst