27.01.25 Bekanntmachung: Reichenbach/Heimbach

Bekanntmachung 
(Aktenzeichen: 314-23-134-1/2023)

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz als zuständige Genehmigungsbehörde macht gemäß § 10 Abs. 7 Satz 2 und Abs. 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. § 21 a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) folgendes bekannt:

A. Zu Gunsten der Firma André Dunkel, vertreten durch den Firmeninhaber, Zehntschauer 2, 55776 Reichenbach, wird die immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt, auf dem Betriebsgelände in der Gemarkung Reichenbach, Flur 10, Flurstücke 57/1, 58/1, 59/3, 59/9, 59/10, 59/11, Flur 11, Flurstücke 19/1, 20, 21, 38/2, 39, 40, Gemarkung Heimbach, Flur 6, Flurstücke 1, 2, 3, 4

  • eine Anlage zur sonstigen Behandlung, ausgenommen Anlagen, die durch die Nummern 8.1 bis 8.10 erfasst werden, mit einer Durchsatzkapazität von nicht gefährlichen Abfällen, soweit diese für die Verbrennung oder Mitverbrennung vorbehandelt werden oder es sich um Schlacken oder Aschen handelt, von 50 Tonnen oder mehr je Tag (hier: Behandlung von Grünschnitt, Wurzelstöcken und Altholz der Kategorien AI bis AIII mit einer Durchsatzkapazität von 560 Tonnen je Tag) 

sowie 

  • eine Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Abfällen, auch soweit es sich um Schlämme handelt, ausgenommen die zeitweilige Lagerung bis zum Einsammeln auf dem Gelände der Entstehung der Abfälle und Anlagen, die durch Nummer 8.14 erfasst werden bei nicht gefährlichen Abfällen mit einer Gesamtlagerkapazität von 100 Tonnen oder mehr (hier: Ein- und Ausgangslager für Grünschnitt, Wurzelstöcke und Altholz der Kategorien AI bis AIII mit einer Gesamtlagerkapazität von 24.000 Tonnen) 

nach Maßgabe der vorgelegten Antrags- und Planunterlagen mit den behördlichen Prüfeintragungen, die Bestandteil dieser Genehmigung sind, zu errichten und zu betreiben. 

In der Anlage dürfen nur die in der als Anlage 1 beigefügten Positivliste aufgeführten Abfälle behandelt bzw. gelagert werden.

 

B. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord einzulegen.

Der Widerspruch kann 

1. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Stresemannstr. 3-5, 56068 Koblenz oder Postfach 20 03 61, 56003 Koblenz

oder

2. durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur1 an die virtuelle Poststelle Rheinland-Pfalz, deren Nutzung auf der Grundlage der Nutzungsbedingungen der VPS erfolgt, die auf der Internetseite https://mdi.rlp.de/service/kontakt/virtuelle-poststelle/ zum Download bereitstehen 

oder

3. durch Übermittlung einer von dem Erklärenden signierten Erklärung an die Behörde aus einem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (besonderes Behördenpostfach – beBPo) nach den §§ 31a und 31b der Bundesrechtsanwaltsverordnung

erhoben werden.

 

Fußnote:

1vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. EU Nr. L 257 S. 73).

Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die auf der Homepage der SGD Nord unter https://sgdnord.rlp.de/de/service/elektronische-kommunikation/ aufgeführt sind.

 

C. Eine Ausfertigung des Bescheids und seine Begründung sowie eine Ausfertigung der genehmigten Antrags- und Planunterlagen werden zur Einsichtnahme vom 04.02.2025 bis 17.02.2025 (jeweils einschließlich) auf der Internetseite der SGD Nord unter nachfolgendem Link zugänglich gemacht: 

https://sgdnord.rlp.de/service/bekanntmachungen

 

D. Hinweise:

1. Die Genehmigung wurde mit Auflagen verbunden.

2. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

 

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Koblenz, den 27.01.2025

Im Auftrag
gez.:

Maximilian Jörger