07.02.25 Bekanntmachung: Heimersheim

Planfeststellung gemäß § 68 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz zur Außengebietsentwässerung Heimersheim – Offenlage

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Bekanntmachung
(Anhörungsverfahren)

1. Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler, vertreten durch den Stadtbürgermeister Guido Orthen, Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler hat bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Koblenz die Planfeststellung gemäß § 68 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz zur Außengebietsentwässerung Heimersheim

im Landkreis Ahrweiler

Gemarkung

Flur

Flurstück

Heimersheim

11

1/1

Heimersheim

11

3

Heimersheim

11

4/1

Heimersheim

11

6/1

Heimersheim

11

112/1

Heimersheim

11

113/2

Heimersheim

11

114/2

Heimersheim

11

8

Heimersheim

11

115/2

Heimersheim

11

110/3

Heimersheim

11

108/2

Heimersheim

11

107/2

Heimersheim

11

105/3

Heimersheim

37

242

Heimersheim

37

241

Heimersheim

9

36

Heimersheim

38

3

Heimersheim

38

37/3

Heimersheim

37

154

Heimersheim

37

172

Heimersheim

37

178

Heimersheim

37

225

Heimersheim

37

230

Heimersheim

37

174/2

Heimersheim

37

175

Heimersheim

37

176

Heimersheim

37

177

Heimersheim

37

34

Heimersheim

37

22

Heimersheim

37

37

Heimersheim

37

44

Heimersheim

37

43/1

Heimersheim

37

36

Heimersheim

37

35

Heimersheim

37

240

Heimersheim

37

234/2

Heimersheim

37

253

Heimersheim

37

252

Heimersheim

37

189

Heimersheim

37

190

Heimersheim

37

187

Heimersheim

37

190

Heimersheim

37

188

Heimersheim

37

63

Heimersheim

37

98

Heimersheim

37

56

Heimersheim

37

82

Heimersheim

37

79

Heimersheim

37

74

Heimersheim

37

64

Heimersheim

37

69

Heimersheim

37

57

Heimersheim

37

53

Heimersheim

37

93

Heimersheim

37

122

beantragt.

Die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens bestimmt sich nach den Vorschriften der §§ 68 und 70 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und §§ 102 bis 107 Landeswassergesetz (LWG) sowie den §§ 3a, 27a, 27b, 72 ff Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in der jeweils gültigen Fassung. Die Zuständigkeit der SGD Nord, Stresemannstraße 3 – 5, 56068 Koblenz, für das Verfahren und für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens ergibt sich aus den §§ 34, 69 Nr. 1, 92 Abs. 2 und 96 Abs. 1 LWG.

2. Näheres über Art und Umfang der beantragten Maßnahme kann den vorgelegten Antrags- und Planunterlagen (Zeichnungen, Pläne und Erläuterungen), mit dem Aktenzeichen 312- 87-131-001/2024 entnommen werden, die wie folgt zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt werden.

Die Antrags- und Planunterlagen liegen aus
vom 17.02.2025 bis 18.03.2025 einschließlich 
bei der
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler, Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Dienstzimmer Nr.:130
Dienstzeiten: Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

Hinweis:
Das Rathaus ist am 27.02.2025 nur bis 12:00 Uhr geöffnet und ist am 03.03.2025 geschlossen.

Es handelt sich um folgende Unterlagen:

 

Nr.

Anlage

Blatt

Bezeichnung

Maßstab

1

G01

 

Erläuterungsbericht

 

2

 G02

 

Übersichtskarte

 

 

G02

1

Übersichtskarte

1:10.000

3

G03

 

Übersichtspläne

 

 

G03

1

 Übersichtslageplan

 

4

G05

 

Lagepläne

 

 

G05

1

Lageplan - 1 Maßnahme Hh6

1:250

 

G05

2

Lageplan - 2 Maßnahme Hh7

1:250

 

G05

3

Lageplan - 3 Maßnahme Hh7

1:250

 

G05

4

Lageplan - 4 Maßnahme Hh7

1:250

 

G05

5

Lageplan - 5 Maßnahme Hh9

1:250

 

G05

6

Lageplan - 6 Maßnahme Hh9

1:250

 

G05

7

Lageplan - 7 Maßnahme Hh8 + Hh9

1:250

5

G06

1

Höhenpläne

 

 

G06

2

Längsschnitt B-B – Maßnahme Hh6 

1:100

 

G06

3

Höhenplan – Maßnahme Hh7 Stauanlage
WW „Unten auf dem Fallergraben“-1

1:250

 

G06

4

Höhenplan – Maßnahme Hh7 Stauanlage
WW „Unten auf dem Fallergraben“-2

1:250

 

G06

5

Höhenplan – Maßnahme Hh9 Stauanlage
WW „In der Mittelbach“

1:250

 

G06

6

Höhenplan – Maßnahme Hh9 Fangegraben
WW „Zwischen Vehner Weg und Floß-2“

1:250/10

 

G06

7

Längsschnitt A-A – Maßnahme Hh8

1:100

 

G13

 

Kostenberechnung

 

 

G14.1

 

Regelquerschnitte

 

 

G14.1

1

Regelquerschnitt - Maßnahme Hh7 Stauanlage
WW „Unten auf dem Fallergraben“-1

1:25

 

G14.1

2

Regelquerschnitt - Maßnahme Hh7 Stauanlage
Unten auf dem Fallergraben“-2

1:25

 

G14.1

3

Regelquerschnitt - Maßnahme Hh7 Stauanlage
WW „Oben auf dem Fallergraben“-1

1:25

 

G14.1

4

Regelquerschnitt - Maßnahme Hh9 Stauanlage WW
„In der Mittelbach“

1:25

 

G14.1

5

Regelquerschnitt - Maßnahme Hh9 Fangegraben
WW „Zwischen Vehner Weg und Floß-2“

1:25

6

G16

 

Sonstige Pläne

 

 

G16

1

Ansicht - Maßnahme Hh7 Stauanlage
WW „Unten auf dem Fallergraben“-1

1:100

 

G16

2

Ansicht - Maßnahme Hh7 Stauanlage
WW „Unten auf dem Fallergraben“-2

1:100

 

G16

3

Ansicht - Maßnahme Hh7 Stauanlage
WW „Oben auf dem Fallergraben“-1

1:100

 

G16

4

Ansicht - Maßnahme Hh9 Stauanlage
WW „In der Mittelbach“

1:100

 

G16

5

Ergebnislageplan Statusberechnung
Modellregen T=100a D=60min

1:2000

 

G16

6

Ergebnislageplan Sanierungsberechnung
Modellregen T=100a D=60min

1:2000

 

G16

7

Ergebnislageplan
Statusberechnung Blockregen 90 mm/h

1:2000
 

G16

8

Ergebnislageplan Statusberechnung
Blockregen 90 mm/h

1:2000
 

G16

9

Ergebnislageplan Statusberechnung
Naturregen 04.06.2016

1:2000
 

G16

10

Ergebnislageplan Statusberechnung
Naturregen 04.06.2016

1:2000

9

G19

 

Umweltfachliche Untersuchungen

 

 

G19

1

Standortbezogene Vorprüfung (S-Prüfung) gemäß Anlage 3 des UVPG

 

 

G19

2

Fachbeitrag Naturschutz mit Artenschutzprüfung

 

 

G19

3

Fachbeitrag gemäß Wasserrahmenrichtlinie

 

 

G19

4

Nachweis der Gewässerverträglichkeit

 

10

G20

 

Geotechnische Untersuchungen

 

 

G20

1

Geotechnischer Entwurfsbericht HRB „Am Heidenpost“

 

 

G20

2

Geotechnischer Entwurfsbericht HRB „Mittelbach“

 

 

G20

3

Geotechnischer Entwurfsbericht Stauanlagen an den Wirtschaftswegen im Bereich "Mittelbach“

 

 

G20

4

Geotechnischer Entwurfsbericht Stauanlagen an den Wirtschaftswegen im Bereich "südlich Hungerberg II"

 

11

G21

 

Sonstige Gutachten

 

 

G21

1

Orientierende Kampfmittelvorerkundung

 
 

G25

 

Eigentümerpläne

 

 

G25

1

Eigentümerplan - 1 Maßnahme Hh6

1:250

 

G25

2

Eigentümerplan - 2 Maßnahme Hh7

1:250

 

G25

3

Eigentümerplan - 3 Maßnahme Hh7

1:250

 

G25

4

Eigentümerplan - 4 Maßnahme Hh7

1:250

 

G25

5

Eigentümerplan - 5 Maßnahme Hh9

1:250

 

G25

6

Eigentümerplan - 6 Maßnahme Hh9

1:250

 

G25

7

Eigentümerplan - 7 Maßnahme Hh8 + Hh9

1:250

Die Bekanntmachung sowie die zur Einsichtnahme ausgelegten Unterlagen sind außerdem auf der Internetseite der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord unter dem Link https://sgdnord.rlp.de/service/bekanntmachungen abrufbar.

3. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der o.g. Auslegungsfrist schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift Einwendungen erheben.
Diese Einwendungen müssen also bis spätestens 01.04.2025 (einschließlich) entweder bei der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler, Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler oder bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Stresemannstr. 3-5, 56068 Koblenz, erhoben werden.
Einwendungen in elektronischer Form sind durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur1 an:

a) STV-Bad-Neuenahr-Ahrweiler(at)poststelle.rlp.de oder
b) SGDNord(at)Poststelle.rlp.de
zu senden.
Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die auf der Homepage
a) der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler unter https://www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/zugangseroeffnung
b) der SGD Nord unter https://sgdnord.rlp.de/de/service/elektronische-kommunikation/
aufgeführt sind.
Das Datum des Eingangs bei den erwähnten Behörden ist maßgebend.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist werden alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

4. Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen der Behörden mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, in einem Termin erörtert. Dieser Erörterungstermin wird mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungstermin benachrichtigt. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn im Erörterungstermin verhandelt werden.

5. Bei mehr als 50 vorzunehmenden Benachrichtigungen oder Zustellungen 

  • können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden.
  • kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen auch durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

6. Die Einwendungen werden dem Antragsteller und den beteiligten Behörden, die in ihrem Aufgabenbereich berührt werden, bekannt gegeben.

7. Auf das Dokument „Besondere Hinweise zum Datenschutz in Planfeststellungsverfahren und sonstigen Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung“, abrufbar unter dem Link https://sgdnord.rlp.de/ueber-die-sgd-nord/datenschutz wird verwiesen.

8. Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der SGD Nord und über Rechte nach der DSG-VO sowie über Ansprechpartner in Datenschutzfragen sind auf der Homepage der SGD Nord unter dem Suchbegriff: „DSGVO“ zu erhalten. Auf Wunsch werden diese Informationen auch in Papierform übersandt.

9. Rechtsgrundlagen:
Aktuelle Fassungen von Gesetzen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften sind im Internet frei zugänglich. Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes sind auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz www.gesetze-im-internet.de, Verwaltungsvorschriften auf der Internetseite des Bundesministerium des Innern www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de und die Landesgesetze sowie Rechtsverordnungen des Landes Rheinland-Pfalz auf der Seite des Ministeriums der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz unter www.landesrecht.rlp.de zu finden

Bad Neuenahr-Ahrweiler, 07.02.2025
Stadtverwaltung
Bad Neuenahr-Ahrweiler
In Vertretung

Peter Diewald
Erster Beigeordneter

_______________________________________________

1 vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. EU Nr. L 257 S. 73).