04.02.25 Bekanntmachung: Nastätten

Bekanntgabe gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Montabaur, Kirchstraße 45, 56410 Montabaur, gibt als zuständige Wasserbehörde Folgendes bekannt:

Im Rahmen des Verfahrens auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser - wie nachfolgend aufgeführt -   

Fassungsart/BezeichnungWFG-Nr.  GemarkungFlurFlurstückm3/a
Quelle / Marienfels / Römerquelle303 038 504Marienfels32314125.000

durch den Antragsteller, Verbandsgemeinde Nastätten, Verbandsgemeindewerke, Bahnhofstraße 1, 56355 Nastätten, Az. 333-GE-141-00304/1974, wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt. 

Die im Rahmen des Erlaubnisverfahrens erfolgte allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht gemäß § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. den Kriterien gem. Anlage 3 UVPG hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann.

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz
Montabaur, den 04.02.2025

Im Auftrag

gez. 
Helmut Grün