04.02.25 Bekanntmachung: Nastätten
Bekanntgabe gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Montabaur, Kirchstraße 45, 56410 Montabaur, gibt als zuständige Wasserbehörde Folgendes bekannt:
Im Rahmen des Verfahrens auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser - wie nachfolgend aufgeführt -
Fassungsart/Bezeichnung | WFG-Nr. | Gemarkung | Flur | Flurstück | m3/a |
Quelle / Marienfels / Römerquelle | 303 038 504 | Marienfels | 32 | 314 | 125.000 |
durch den Antragsteller, Verbandsgemeinde Nastätten, Verbandsgemeindewerke, Bahnhofstraße 1, 56355 Nastätten, Az. 333-GE-141-00304/1974, wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt.
Die im Rahmen des Erlaubnisverfahrens erfolgte allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht gemäß § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. den Kriterien gem. Anlage 3 UVPG hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann.
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz
Montabaur, den 04.02.2025
Im Auftrag
gez.
Helmut Grün