12.12.24 Bekanntmachung: Oberpierscheid

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Bekanntmachung über die Auslegung der Antragsunterlagen sowie entscheidungserhebliche Berichte zum Antrag des Herrn Metz zur Errichtung und den Betrieb einer Biogasanlage sowie eines BHKW in 54649 Oberpierscheid, Aktenzeichen: 314-23-232-001/2023
der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Stresemannstraße 3-5,  56068 Koblenz

1. Herr Andreas Metz, Borenweg 7, 54636 Altscheid, beantragt die Genehmigung gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) mit den Nrn. 8.6.3.2, 1.2.2.2 und 9.36 des Anhangs 1 der 4. BImSchV zur Errichtung einer Anlage zur biologischen Behandlung von Gülle, bei der die Behandlung ausschließlich zur Verwertung durch anaerobe Vergärung (Biogaserzeugung) erfolgt, mit einer Durchsatzkapazität von weniger als 100 Tonnen je Tag und einer Produktionskapazität von jährlich 1,2 Mio. Normkubikmetern Rohgas oder mehr (hier: Biogasanlage mit einer Durchsatzkapazität von 33,84 t/d und einer Produktionskapazität von 2,3 Mio. Nm³/d) sowie als Nebeneinrichtungen hierzu eine Anlage zur Erzeugung von Strom in einer Verbrennungseinrichtung (hier: Blockheizkraftwerk) durch den Einsatz von gasförmigen Brennstoffen (hier: Biogas), mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 Megawatt bis weniger als 10 Megawatt (hier: Blockheizkraftwerk [BHKW] bestehend aus 4 BHKW mit einer Feuerungswärmeleistung von insg. 4,78 MW) und eine Anlage zur Lagerung von Gülle und Gärresten mit einer Lagerkapazität von 6.500 Kubikmetern oder mehr (hier: 6.948 m³) auf dem Betriebsgelände in 54649 Oberpierscheid, Dorfstr. 30 (auf den Grundstücken Gemarkung Oberpierscheid, Flur 1, Flurstück 107/30 und 112/11). Die Inbetriebnahme der beantragten Anlagen ist für Juni 2025 geplant. 

In der Anlage kommen nachwachsende Rohstoffe (NawaRo gem. BiomasseV; ca. 10.850 t/a bzw. 29,73 t/d) und Wirtschaftsdünger (Abfallschlüssel 02 01 06, gem. Verordnung (EG) Nr. 1069/2009; ca. 1.500 t/a bzw. 4,11 t/d) zum Einsatz, unter Zugrundelegung von KTBL-Werten zum Gasertrag können in der Biogasanlage mit diesen Inputstoffen ca. 2,3 Mio. Nm³/a Biogas mit einem mittleren Methangehalt von 53,3 % erzeugt werden.  

Die anaerobe Vergärung dieser Substrate mit der daraus resultierenden Biogasgewinnung ist mit der Errichtung folgender baulichen Maßnahmen verbunden: 

  • Fahrsiloanlage mit einer Fläche von 4.120 m² für die festen Inputstoff (NawaRo und Festmist)  
  • Gasdicht geschlossener Fermenter mit 2.493 m³ Bruttovolumen inklusive Gasspeicher mit 1.415 m³
  • Gasdicht geschlossenes Gärresttlager I mit 2.493 m³ Bruttovolumen inkl. Gasspeicher mit 1.415 m³  
  • Gasdicht geschlossenes Gärrestlager II mit 5.448 m³ Bruttovolumen inkl. Gasspeicher mit 4.572 m³  
  • vier Blockheizkraftwerke mit einer Feuerungswärmeleistung von insgesamt 4.780 kW (2.000 kW elektrischer Leistung) Die in dem Blockheizkraftwerk produzierte elektrische Energie wird in das öffentliche Versorgungsnetz eingespeist. Als Wärmeverbraucher ist die Versorgung des Vergärungsprozesses vorgesehen, überschüssige Wärme soll ein Wärmenetz für Oberpierscheid versorgen.  

Die Größe der Betriebsfläche für die Biogasanlage und ihrer Nebeneinrichtungen beträgt insgesamt ca. 20.200 m² 

Da in dem gasdicht abgeschlossenen Fermenter sowie in den beiden gasdicht abgeschlossenen Gärrestlagern bis zu 19,882 t Biogas gespeichert werden können handelt es sich bei der Biogasanlage gemäß § 2 Nr. 1 der Zwölften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (12. BImSchV) i. V. m. Nr. 1.2.2 des Anhangs 1 der 12. BImSchV um einen Betriebsbereich der unteren Klasse, wodurch die geplante Anlage in den Anwendungsbereich der 12. BImSchV fällt. Hierfür ist gemäß den §§ 4 und 19 Abs. 4 BImSchG die Durchführung eines förmlichen Genehmigungsverfahrens erforderlich. Die Einzelheiten über den Ablauf des Genehmigungsverfahrens ergeben sich insbesondere aus den §§ 8 ff der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).  

Die gemäß § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V. m. den Ziffern 8.4.2.2 und 1.2.2.2 des Anhangs 1 durchzuführende standortbezogene Vorprüfung hat ergeben, dass eine erhebliche nachteilige Beeinträchtigung der Schutzgüter nicht zu erwarten ist. Das Ergebnis der standortbezogenen UVP-Vorprüfung wurde am 25.09.2024 veröffentlicht und kann unter dem folgenden Link eingesehen werden: https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=621ce609-a56e-4065-86d8-55c84757233c&q=Oberpierscheid 

Für die Durchführung des Verfahrens ist nach § 1 Abs. 1 und Nr. 1.1.1 der Anlage zu § 1 der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes (ImSchZuVO) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) und § 3 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord zuständig. 

2. Näheres über Art und Umfang der Anlage sowie deren Auswirkungen auf die Nachbarschaft und die Allgemeinheit und Empfehlungen zur Begrenzung dieser Auswirkungen können den Antrags- und Planunterlagen sowie den bisher vorliegenden entscheidungserheblichen behördlichen Unterlagen zum Genehmigungsverfahren mit dem Aktenzeichen: 314-23-232-001/2023 entnommen werden, die vom 03.01.2025 bis 03.02.2025 zur Einsichtnahme (jeweils einschließlich) auf der Internetseite der SGD Nord unter nachfolgendem Link zugänglich sind.  
https://sgdnord.rlp.de/service/bekanntmachungen   

In begründeten Fällen können die Unterlagen durch Übersendung zur Verfügung gestellt werden.  

Nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 der 9. BImSchV muss die Bekanntmachung auch die Bezeichnung der für das Vorhaben entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahrens vorliegen, enthalten. Hierzu gehören insbesondere folgende Unterlagen: 

1. Formulare / Berechnungen 
1.1 Formulare 
1.1.1 Kundenvollmacht 
1.1.2 Rückbauverpflichtungen 
1.1.3 UVP-Checkliste 
1.1.4 Antragsformulare BImSchG 
1.1.5 Antragsformulare LBauO RLP 
1.1.6 Bauvorlageberechtigung / WHG-Fachbetriebszertifikat 
1.2 Berechnungen 
1.2.1 Substrate, Gärrest, Biogasertrag 
1.2.2 Behälterdaten 
1.2.3 Berechnung der Abstandsflächen 
1.2.4 Gaslagerberechnung gem. 12. BImSchV 
1.2.5 BHKW-Daten inkl. Schornsteinhöhenberechnung 
1.2.6 Flächenbilanz 
1.2.7 Maß der baulichen Nutzung 
1.2.8 Havariekonzept 
1.2.9 Entwässerungskonzept 
1.2.10 Gärproduktverwertungskonzept 
1.2.11 Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung 
1.2.12 Rückbaukosten 
1.2.13 Bemessung nach DWA-M 153 
2. Anlagen- & Betriebsbeschreibung 
2.1 Beschreibung inkl. schematischem Fließbild 
2.2 Technische Unterlagen
2.2.1 BHKW I & IV 
2.2.2 BHKW II & III 
2.2.3 Notfackel 
2.2.4 Tragluftdach 
2.2.5 Separator 
2.2.6 Trafostation 
2.2.7 Selbsteinstufungen WGK 
2.2.8 Sicherheitsdatenblätter WGK 
2.2.9 Nachweis Austrittsquerschnitt Über-/Untersicherung 
2.3 Zulassungen etc. 
2.3.1 Allgemeine bauliche Zulassung Leckageerkennungssystem 
2.3.2 Allgemeine bauliche Zulassung Fugendichtstoff Behälter 
2.3.3 Allgemeine bauliche Zulassung Fugendichtstoff Fahrsilo 
2.3.4 Allgemeine bauliche Zulassung Fugenblechsystem 
2.3.5 Beschichtungssystem für Beton in LAU-Anlagen 
2.3.6 Verwendbarkeitsnachweis Tank AdBlue 
2.3.7 Verwendbarkeitsnachweis Tanks Frischöl-Altöl 
2.3.8 Schlagliste landwirtschaftliche Flächen Antragsteller 
2.4 Gutachten/Dokumentation 
2.4.1 Bodengutachten 
2.4.2 Geruchsgutachten 
2.4.3 Schallgutachten 
2.4.4 Gutachten Achtungsabstände (KAS-18) 
2.4.5 Störfallkonzept 
2.4.6 Bewertung TRAS 310 
2.4.7 Bewertung TRAS 320 
2.4.8 Explosionsschutz-Dokument 
2.4.9 Feuerwehrübersichtsplan 
2.4.10 Gefährdungsbeurteilung 
3. Pläne & Zeichnungen 
3.1 Topographische Karte M = 1 : 25.000 
3.2 Topographische Karte + Schutzgebiete M = 1 : 5.000 
3.3 Lageplan Liegenschaftskarte 
3.4 Liegenschaftskarte + Eigentümernachweis 
3.5 Lageplan (G1.1) M = 1 : 250 
3.6 Lageplan-Abstandsflächen (G1.2) M = 1 : 500 
3.7 Eingriff in Naturhaushalt (G1.3) M = 1 : 750 
3.8 Zufahrt Detailplan 1/2 (G1.4.1) M = 1 : 200 
3.9 Zufahrt Detailplan 2.2 (G1.4.2) M = 1 : 200 
3.10 Zufahrt Sichtweiten 1/2 (G1.4.3) M = 1 : 1000 
3.11 Zufahrt Sichtweiten 2/2 (G1.4.4) M = 1 : 500 
3.12 Zufahrt Schleppkurven (G1.4.5) M = 1 : 500 
3.13 Lageplan mit Sozialeinrichtung (G1.5) M = 1: 500 
3.14 Schnitte (G2) M = 1 : 200 
3.15 Rohrleitungsplan (G3) M = 1 : 200 
3.16 Technik-Container (G4) M = 1 : 50 
3.17 Maschinenaufstellung Gasverwertung (G6) M = 1 : 100 
3.18 Ersatzmaßnahmenplan (G7) M = 1 : 1000/500 
3.19 Container BHKW 400 kW (G8) M = 1 : 50 
3.20 Container BHKW 550 kW (G9) M = 1 : 50 
3.21 Container Wärmeverteilung (G10) M = 1 : 75 
3.22 Schnitt Separationsfläche (G11) M = 1 : 75 
3.23 Abfüllfläche BHKW (G12) M = 1 : 75/150 
3.24 Entwässerungsplan (G 13) M = 1 : 250/750 
3.25 Detailzeichnung Havarieraum (G14) M = 1 : 400/1000 
3.26 System Behälter (G2001) 
3.27 System Über- / Unterdrucksicherung (G2002) 
3.28 System Rührwerk (G2003) 
3.29 System Entnahme (G2004) 
3.30 System Feststoffeintrag (G2005) 
3.31 System Separator (G2007) 
3.32 System Transformator (G2008) 
3.33 Verdichter BHKW 
3.34 Aufstellungsplan Gasaufbereitung 
3.35 Gasfackel 
3.36 Verdichter Fackel 
3.37 R+I-Fackel 
3.38 R+I Gasaufbereitung + Verwertung 
3.39 R+I BHKW 400 kW 
3.40 R+I BHKW 550 kW 
3.41 R+I Gaserzeugung (G5) 
3.42 Hydrantenplan Oberpierscheid

Zum Zeitpunkt der Auslegung bei der SGD Nord vorliegende Stellungnahmen der Fachbehörden zu diesem Verfahren:

  • Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Referat 43 Bauwesen und baulicher Brandschutz vom 10.09.2024
  • Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Referat 42 Naturschutz vom 13.09.2024
  • Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Referat 24 Regionalstelle Gewerbeaufsicht Trier vom 27.09.2024
  • Landesbetrieb Mobilität Gerolstein vom 27.09.2024
  • Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld vom 08.10.2024 mit Zustimmungserklärung der Ortsgemeinde Oberpierscheid vom 30.09.2024 und Verbandsgemeindewerke der Verbandsgemeinde Arzfeld vom 02.10.2024
  • Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 04.11.2024 

3. Personen, deren Belange berührt sind und Vereinigungen, welche die Anforderungen von § 3 Abs. 1 oder § 2 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes erfüllen (betroffene Öffentlichkeit), können bis zwei Wochen nach Ablauf der o.g. Auslegungsfrist schriftlich oder elektronisch Einwendungen bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz erheben. Diese Einwendungen müssen also bis spätestens 17.02.2024 (einschließlich) erhoben werden. Das Datum des Eingangs ist maßgebend. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

4. Ein Erörterungstermin findet gemäß § 19 Abs. 4 Satz 2 BImSchG nicht statt. 

5. Die Einwendungen werden dem Antragsteller und den beteiligten Behörden, die in ihrem Aufgabenbereich berührt sind, bekannt gegeben. Einwender können verlangen, dass Name und Anschrift vor der Bekanntgabe an den Antragsteller unkenntlich gemacht werden, wenn diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind. 

6. Die Zustellung des Genehmigungsbescheids an die Personen, die Einwendungen erhoben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.   

 

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord 
Koblenz, den 12.12.2024 
Im Auftrag  

Maximilian Jörger