17.02.25 Bekanntmachung: Bad Ems-Nassau

Bekanntgabe gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Montabaur, Kirchstraße 45, 56410 Montabaur, gibt als zuständige Wasserbehörde Folgendes bekannt:

Im Rahmen des Verfahrens auf Erteilung einer wasserrechtlichen zur Entnahme von Grundwasser – wie nachfolgend aufgeführt –   

Fassungsart
Bezeichnung
WFG-Nr.GemarkungFlurFlurstückETRS 89
UTM32-Ost
ETRS 89
UTM32-Nord
m³/a
Brunnen
Arbert 1
303 004 880Nassau9684/1415994,755573837,2360.000
Brunnen
Arbert 2
303 004 667Nassau9690/2415994,55573775,52180.000

durch die Antragstellerin, Verbandsgemeinde Bad Ems – Nassau, Verbandsgemeindewerke, Koppelheck 26, 56377 Nassau, wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt. 

Die im Rahmen des Erlaubnisverfahrens erfolgte allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht gemäß § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. den Kriterien gem. Anlage 3 UVPG hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann.

 

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz
Montabaur, den 17.02.2025

Im Auftrag

gez.
Theresa Forst