19.02.25 Bekanntmachung: Kleinmaischeid, Großmaischeid, Giershofen

Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren für Windpark A3-Maischeid

Az.: 21a/07/5.1/2023/0121

Öffentliche Bekanntmachung zur Entscheidung über den Wegfall des Erörterungstermins gemäß § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit § 12 Abs.1 Satz 5 der Neunten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) zum Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zehn Windenergieanlagen in der Gemarkung Kleinmaischeid, Großmaischeid und Giershofen


Die Firma Vattenfall wiwi consult Erneuerbare Energie Südwest GmbH, Rheinstraße 43-45, 55116 Mainz, hat am 29.12.2023 bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 10 Windenergieanlagen, gem. §§ 4, 10 BImSchG beantragt.

WKA

Koordinaten

Gemarkung

Flur

Flurstück

01

401600, 5598337

Kleinmaischeid

1

1/14

02

402027, 5598155

Kleinmaischeid

2

23/9

03

402494, 5597990

Kleinmaischeid

2

46/15

04

402990, 5597980

Großmaischeid

1

15/4

05

402562, 5597334

Kleinmaischeid

2

14

06

402884, 5597029

Großmaischeid

1

11

07

403492, 5597308

Großmaischeid

1

3

08

403848, 5596982

Großmaischeid

2

70/31

09

404361, 5597363

Großmaischeid

2

3/6

19

403485, 5598019

Giershofen

5

54/1, 62/55


Der Antrag und die beigefügten Unterlagen einschließlich des UVP-berichts waren in der Zeit von Montag, den 09.12.2024 bis einschließlich Donnerstag, den 16.01.2025 bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord sowie in der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf öffentlich ausgelegt, § 10 Abs. 3 BImSchG und § 10 Abs.1 der 9. BImSchV. Zudem wurden die genannten Unterlagen in dem UVP Portal des Bundes sowie in der SGD Nord Safe Cloud zugänglich gemacht.
Einwendungen gegen das Vorhaben konnten bis einschließlich Montag, den 17.02.2025 erhoben werden.
Die Genehmigungsbehörde hat in Ausübung ihres pflichtgemäßen Ermessens entschieden, dass ein Termin zur Erörterung der form- und fristgerecht vorgebrachten Einwendungen nicht erforderlich ist, da die erhobenen Einwendungen nach Einschätzung der Behörde keiner Erörterung bedürfen, § 10 Abs.6 BImSchG i.V.m. § 12 Abs.1 Satz 3 und § 16 Abs.1 Nr.4 der 9. BImSchV.
Der in der öffentlichen Bekanntmachung vom 22.11.2024, am Mittwoch, den 12.03.2025 anberaumte Erörterungstermin im Dorfgemeinschaftshaus Kleinmaischeid, Hauptstraße 32, 56271 Kleinmaischeid entfällt gem. § 16 Abs.1 Nr.4 9. BImSchV.
Die im Rahmen der Auslegungs- und Einwendungsfrist rechtzeitig erhobenen Einwendungen werden bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt, sofern sie für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sind.

Koblenz, den 19.02.2025
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Im Auftrag
Dr. Wolfgang Mikolaiski