05.03.25 Bekanntmachung: Hönningen

Bekanntgabe
gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes 
über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Montabaur, Kirchstraße 45, 56410 Montabaur, gibt als zuständige Wasserbehörde Folgendes bekannt:

Im Rahmen des Verfahrens auf Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser - wie nachfolgend aufgeführt - 

Fassungsart
Bezeichnung

WFG-Nr.

Gemarkung

Flur

Flurstück

ETRS 89
UTM32-Ost

ETRS 89
UTM32-Nord

m³/a

Brunnen
Hönninger Sprudel

303 117 461

Hönningen

42

606/403

380799,27

5596931,32

527.000

durch die Antragstellerin, Kandelium GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Martin Schlicher und Werner Mailinger, Am Güterbahnhof, 53557 Bad Hönningen, wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt. 

Die im Rahmen des Erlaubnisverfahrens erfolgte allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht gemäß § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. den Kriterien gem. Anlage 3 UVPG hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann.

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz
Montabaur, den 05.03.2025

Im Auftrag

gez.
Theresa Forst