05.03.25 Bekanntmachung: Hönningen
Bekanntgabe
gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes
über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Montabaur, Kirchstraße 45, 56410 Montabaur, gibt als zuständige Wasserbehörde Folgendes bekannt:
Im Rahmen des Verfahrens auf Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser - wie nachfolgend aufgeführt -
Fassungsart | WFG-Nr. | Gemarkung | Flur | Flurstück | ETRS 89 | ETRS 89 | m³/a |
Brunnen | 303 117 461 | Hönningen | 42 | 606/403 | 380799,27 | 5596931,32 | 527.000 |
durch die Antragstellerin, Kandelium GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Martin Schlicher und Werner Mailinger, Am Güterbahnhof, 53557 Bad Hönningen, wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt.
Die im Rahmen des Erlaubnisverfahrens erfolgte allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht gemäß § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. den Kriterien gem. Anlage 3 UVPG hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann.
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz
Montabaur, den 05.03.2025
Im Auftrag
gez.
Theresa Forst