25.02.25 Bekanntmachung: Bengel, Pünderich
Bekanntmachung eines Erörterungstermins gemäß § 43a Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) i.V.m. § 73 Abs. 6 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Energiewirtschaftliches Planfeststellungsverfahren gem. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EnWG zur Änderung und zum Betrieb der 110-kV-Freileitungsverbindung zwischen dem Punkt (Pkt.) Bengel und Pünderich (Bauleitnummer [BI.] 1024) im Abschnitt zwischen Mast Nr. 9 bis Mast Nr. 13 (Moselkreuzung)
Aktenzeichen: 21a-5.1.2-2023-115
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz, gibt als zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde bekannt, dass im Rahmen des oben genannten Verfahrens am Mittwoch, den 26.03.2025, der Erörterungstermin stattfindet. Veranstaltungsort ist der Raum 200, Stresemannstraße 3 - 5, 56068 Koblenz. Beginn ist um 10:00 Uhr.
Der Termin dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan und die Stellungnahmen der Vereinigungen und Behörden zum Plan zu erörtern, und zwar mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie mit denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben.
Erörterungsgegenstand:
Die Westnetz GmbH, Florianstr. 15 – 21, 44139 Dortmund plant die Änderung der 110-kV-Freileitungsverbindung zwischen dem Pkt. Bengel und Pünderich (BI. 1024) im Abschnitt zwischen Mast Nr. 9 bis Mast Nr. 13 (Moselkreuzung).
Das Vorhaben umfasst folgende Maßnahmen:
Änderung und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Bengel – Pünderich (BI. 1024) durch Ersatzneubau des Mastes Nr. 1011 der BI. 1024; Flur 1, Flurstück-Nr. 23/3; Flur 31, Flurstück-Nr. 2, 3 und 118; Gemarkung Pünderich,
Änderung und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Bengel – Pünderich (BI. 1024) durch Demontage der Masten Nr. 10, Nr. 11 und Nr. 12 der BI. 1024; Flur, 1 Flurstück-Nr. 37/14, 23/3; Flur 31, Flurstück-Nr. 4; Gemarkung Pünderich und
Änderung und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Bengel – Pünderich (BI. 1024) durch Neubeseilung von Mast Nr. 9 bis Mast Nr. 1011 und Mast Nr. 1011 bis Mast Nr. 13; Länge ca. 1,3 km; Startpunkt: Flur 26, Flurstück-Nr. 30, Gemarkung Reil; Endpunkt: Flur 28, Flurstück-Nr. 226 und 227, Gemarkung Pünderich.
Neben den oben beschriebenen Projektbestandteilen sind alle mit dem Vorhaben in Zusammenhang stehenden Maßnahmen, die zur Errichtung, zum Betrieb und zur Unterhaltung der Leitungen notwendig sind, Gegenstand des Antrags (z.B. die Änderung und Anbindung angrenzender Leitungen, die Sicherung und Nutzung von Zuwegungen und Arbeitsflächen, die Ausweisung von Freileitungsschutzstreifen sowie notwendige Folgemaßnahmen an anderen Anlagen [insbesondere Rückbaumaßnahmen an bestehenden Freileitungen, Rückbau von Provisorien, Errichtung und temporärer Betrieb von Baueinsatzkabeln]).
Hinweise zum Verfahren:
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Zur Teilnahme berechtigt sind Personen, die Einwendungen gegen den Plan erhoben haben und alle sonstigen vom Vorhaben Betroffenen. Die sonstigen Betroffenen müssen ihre Betroffenheit von dem Vorhaben in geeigneter Weise glaubhaft machen (§ 73 Abs. 6 Satz 6 in Verbindung mit § 68 Abs. 1 Satz 1 VwVfG).
Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden (§ 73 Abs. 6 Satz 6 in Verbindung mit § 67 Abs. 1 Satz 3 VwVfG).
Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Die durch die Teilnahme oder durch Vertreterbestellung entstehenden Kosten werden nicht erstattet.
Die Bekanntmachungstexte und Planunterlagen zum Vorhaben sind über folgende Internetseiten zugänglich:
https://sgdnord.rlp.de/themen/energie/netzausbau
unter der Rubrik „Laufende Verfahren“
(siehe Link „110-kV-Freileitungsverbindung zwischen Bengel und Pünderich“)
und
www.uvp-verbund.de/freitextsuche
(siehe Kategorie „Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen“)
Rechtsquellen:
Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) vom 07.07.2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23.12.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 448),
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.2003 (BGBl. I S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15.07.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236).
Koblenz, den 25.02.2025
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Im Auftrag
Thomas Gottschling
- Regierungsdirektor -