SGD Nord genehmigt Neubau der Gaspipeline TENP III zwischen Mittelbrunn und Klingenmünster

Die SGD Nord ist in Rheinland-Pfalz für die Durchführung von Planfeststellungsverfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zuständig. Im Rahmen eines solchen Verfahrens wurde nun entschieden, dass der Neubau der Trans-Europa-Naturgas-Pipeline (TENP) III, Projekt Mittelbrunn – Au am Rhein, im Abschnitt von der Verdichterstation Mittelbrunn bis zum Netzanschlusspunkt Klingenmünster gebaut werden darf. Zwingende Versagungsgründe gegen die Planung liegen nicht vor.

Die TENP-Leitungen sind Teil des europäischen Erdgasverbundsystems. Sie transportieren Erdgas von der deutsch-niederländischen bzw. deutsch-belgischen Grenze über eine Strecke von etwa 500 Kilometer bis in die Schweiz und nach Italien. Wegen Korrosionsschäden musste die Erdgaspipeline TENP I unter anderem in dem 51 Kilometer langen Teilabschnitt zwischen Mittelbrunn und Klingenmünster stillgelegt werden.

Der durch die Stilllegung der Erdgaspipeline TENP I bedingte Transportengpass soll durch den Neubau und Betrieb der Erdgaspipeline TENP III, Projekt Mittelbrunn – Au am Rhein, im Abschnitt von der Verdichterstation Mittelbrunn bis zum Netzanschlusspunkt Klingenmünster behoben werden. Die geplante Pipeline TENP III wird hierbei nahezu vollständig in der bestehenden Trasse der Erdgaspipeline TENP I errichtet und ersetzt diese. Mit dem Vorhaben werden zudem die Netzanschlusspunkte Donsieders, Merzalben und Klingenmünster eingebunden. Das Vorhaben beinhaltet darüber hinaus die Errichtung einer Reinigungsöffnung, einer sogenannten Molchschleuse, auf dem Gelände der Verdichterstation Mittelbrunn sowie die Herstellung und den Betrieb eines Steuer- und Kommunikationskabels im Leitungsgraben der Erdgaspipeline.

Die SGD Nord hat das Vorhaben im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens unter Beteiligung der Öffentlichkeit geprüft. Des Weiteren wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Die im Rahmen dieses Verfahrens gewonnenen Erkenntnisse – insbesondere zum Wasserrecht, Naturschutz, Geologie und Bergbau, Bodenschutz, Landwirtschaft, Forst, Denkmalpflege sowie straßen- und verkehrsrechtliche Belange – sind in die Entscheidung eingeflossen. Auch die Belange der betroffenen Eigentümer wurden in die Abwägung einbezogen. Letztlich wurde festgestellt, dass das öffentliche Interesse an einer sicheren Versorgung mit Gas die notwendigen Eingriffe grundsätzlich rechtfertigt.

Der Planfeststellungsbeschluss wird zusammen mit den Planunterlagen zur Einsichtnahme ausgelegt, und zwar bei den betroffenen Verbandsgemeinde­verwaltungen Landstuhl und Bruchmühlbach-Miesau des Landkreises Kaiserslautern, den Verbandsgemeindeverwaltungen Thaleischweiler-Wallhalben, Waldfischbach-Burgalben, Rodalben und Hauenstein des Landkreises Südwestpfalz sowie den Verbandsgemeindeverwaltungen Annweiler am Trifels und Bad Bergzabern des Landkreises Südliche Weinstraße. Ort und Zeit der zweiwöchigen Auslegung werden in den jeweiligen Mitteilungsblättern der Gemeinden sowie im Rahmen einer Internetveröffentlichung vorher bekannt gemacht.

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