26.11.24 Bekanntmachung: Höhr-Grenzhausen
Bekanntgabe gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Montabaur, gibt als zuständige Wasserbehörde bekannt, dass im Rahmen des wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens
zur Niederbringung von 2 Versuchsbohrungen in der
Gemarkung Hillscheid, Flur 7, Flurstück 10/2
für die Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen,
vertreten durch die Verbandsgemeindewerke Höhr-Grenzhausen
eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird. (Aktenzeichen: 333-GE-143-33100/2024)
Die im Rahmen des Erlaubnisverfahrens erfolgte allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht gemäß § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. den Kriterien gem. Anlage 3 UVPG hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann.
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord,
Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz
Montabaur
Montabaur, den 26.11.2024
Im Auftrag
gez.
Erica Wüst