Fischerei
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord erfüllt für den nördlichen Teil des Landes Rheinland-Pfalz drei wesentliche Funktionen im Bereich des Fischereiwesens.
1. Obere Fischereibehörde
In ihrer Funktion als Obere Fischereibehörde ist die SGD Nord zuständig für:
- die Erteilung von Genehmigungen nach Fischereirecht, zum Beispiel Elektrobefischungen, Ausnahmen von Schonzeiten und Mindestmaßen,
- die Ermittlung und gegebenenfalls Festsetzung von Schadensausmaß und -ersatz in Konfliktfällen,
- die Führung des Fischereibuchs als öffentliches Verzeichnis der selbständigen Fischereirechte in Rheinland-Pfalz,
- die Durchführung der staatlichen Fischereiaufsicht in Gewerbebetrieben mit Angelfischerei und in Grenzgewässern mit Luxemburg,
- die Fachaufsicht über Untere Fischereibehörden und Gemeinden in Fischereiangelegenheiten,
- die Einnahme und Verwendung der Fischereiabgabe,
- die Bewilligung von Projektförderungen im Bereich der Fischerei und
- die Konstitution und Geschäftsführung des Direktionsfischerei-Beirates.
2. Fachbehörde für Fischerei und Fischereifachberatung
Die SGD Nord fungiert zudem als Fachbehörde für Fischerei und Fischereifachberatung. Dabei ist sie für das Management von Arten zuständig, die dem Fischereirecht unterliegen. Das Artenmanagement umfasst:
- die Wiederansiedlung des Atlantischen Lachses,
- Schutzprogramme für Äschen und Nasen,
- die Aalbewirtschaftung in Bundeswasserstraßen,
- der Schutz und die Förderung von Großmuscheln,
- eine Kooperation zur Förderung der „Eifeler Bachforelle“,
- der Schutz und die Wiederansiedlung von Steinkrebsen,
- die Vermeidung der Ausbreitung von invasiven zehnfüßigen Krebsen (Signalkrebs, Kamberkrebs, Amerikanischer Sumpfkrebs) sowie
- die Vermeidung der Ausbreitung von Blaubandbärblingen, Katzenwelsen, Sonnenbarschen und anderen invasiven Fischarten.
In ihrer Funktion als Fachbehörde für Fischerei und Fischereifachberatung ist die SGD Nord außerdem beratend tätig, etwa bei:
- der Erstellung von Hegeplänen insbesondere in Naturschutzgebieten,
- der Projektentwicklung oder Förderung,
- der Erstellung von Bewirtschaftungskonzepten für Angelteichanlagen,
- Freizeit- und Berufsfischereiverbänden,
- naturschutzrelevanten Gewässern, aktuell bei der Westerwälder Seenplatte und den Eifelmaaren,
- der Ermittlung von Ursache und Schadensausmaß bei Fischsterben und
- der Erfassung und Dokumentation von Fischbeständen in Einzelfällen.
Darüber hinaus kann die SGD Nord in ihrer Funktion als Fachbehörde für Fischerei und Fischereifachberatung an Genehmigungs- oder Gesetzgebungsverfahren anderer Behörden beteiligt werden durch:
- die Gestaltung von fischereifachlichen Inhalten,
- Vorschläge zu Gewässergestaltungen,
- die Ermittlung von Anforderungen an Fischwechsel- und -schutzsysteme an Wasserkraftanlagen und
- die Ermittlung oder Prüfung von Mindestwasserführungen in Ausleitungsstrecken.
3. Verwaltung von Fischereirechten des Landes Rheinland-Pfalz
Das Land Rheinland-Pfalz ist Eigentümer zahlreicher Fischereirechte an stehenden und fließenden Gewässern, unter anderem an Rhein, Mosel und Saar. Die Verwaltung der Fischereirechte an diesen drei Gewässern ist Aufgabe der SGD Nord. Die Fischereirechte in der Verwaltung der SGD Nord sind an zehn Berufsfischer verpachtet. Darüber hinaus wurden weitere Verträge zur Gestaltung der Freizeitfischerei mit zwei Freizeitfischereiverbänden abgeschlossen.
Die Verwaltungszuständigkeit der SGD Nord betrifft konkret folgende Gewässer(-abschnitte), welche in Summe eine Fläche von 6.550 Hektar umfassen:
- Rhein von Kaub bis zur Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen in Remagen (3.074 Hektar)
- Mosel von der Grenze zu Luxemburg bis zur Mündung in Koblenz (3.146 Hektar)
- Saar in Rheinland-Pfalz (285 Hektar)
- Nahe und Glan (45 Hektar) (kleinere Eigenfischereibezirke)
In den gemeinsamen Grenzgewässern mit Luxemburg (Mosel, Sauer, Our) verwaltet die SGD Nord die Fischereirechte zusammen mit Vertretern des Großherzogtums Luxemburg und des Saarlandes.
Als Eigentümerin beziehungsweise Verwalterin der Fischereirechte koordiniert und beauftragt die SGD Nord außerdem Maßnahmen im Rahmen der Aalschutzinitiative Rheinland-Pfalz/RWE. Diese Maßnahmen werden von Berufsfischern ausgeführt und umfassen das Einfangen von zur Abwanderung bereiten Aalen in Mosel und Saar und das anschließende Aussetzen in den Rhein. Dadurch werden die Tiere vor den Turbinen von Wasserkraftanlagen geschützt. Die finanziellen Mittel zur Durchführung dieser Maßnahmen stellt die RWE Power AG bereit.
Zu den Aufgaben der SGD Nord im Rahmen der Verwaltung von Fischereirechten zählt außerdem die Vermarktung von Erlaubnisscheinen zum Fischfang für Freizeitfischer mit verschiedenen Vertragspartnern. Jährlich werden etwa 18.000 Erlaubnisscheine mit einem Finanzvolumen von etwa 550.000 Euro ausgestellt.
Rechtsgrundlagen
Landesrecht
Landesfischereigesetz (LFischG) vom 9. Dezember 1974
Zuwendungen zur Förderung der Freizeitfischerei in Rheinland-Pfalz
Zuwendungen zur Förderung der rheinland-pfälzischen Fischereiwirtschaft und Fischereiwissenschaft
Landesverordnung zur kontrollierten Entwicklung der Kormoranbestände vom 9. Februar 2009
Landeshafenverordnung (LHafVO) vom 10. Oktober 2000
Grenzgewässer
Landesverordnung über die Fischerei in den Grenzgewässern Mosel, Sauer und Our vom 18. November 1986
Bund, EU
Aalbewirtschaftungsplan für die Flussgebietseinheit Rhein
Fischerei-Portal des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft