Mittelrheinquerung
Die SGD Nord hat als obere Landesplanungsbehörde das Raumordnungsverfahren Mittelrheinquerung durchgeführt und mit raumordnerischem Entscheid vom 28.06.2023 abgeschlossen.
Im Raum zwischen den Oberzentren Mainz und Koblenz existieren im Rheintal auf einer Stromlänge von rund 80 Kilometer derzeit keine festen Rheinquerungen. Geplant ist der Neubau einer festen Querungsmöglichkeit bei St. Goar/ St. Goarshausen.
Das Verfahren wurde mit Raumordnerischem Entscheid vom 28.06.2023 abgeschlossen. Diesen finden Sie hier.
Um die möglichst raumverträglichste Vorhabenvariante zu ermitteln, werden vier feste Querungsvarianten miteinander verglichen:
• Tieflage zentral (Brücke in Tieflage innerhalb der Städte St. Goar / St. Goarshausen)
• Hochlage zentral (Brücke in Hochlage innerhalb der Städte St. Goar / St. Goarshausen)
• Tunnel (mit dem Westportal in der Stadt St. Goar und dem Ostportal in der Stadt St. Goarshausen)
• Tieflage außerhalb (Brücke zwischen Fellen und Wellmich)
Außerdem werden die verkehrlichen und strukturellen Wirkungen zweier optimierter Fährvarianten untersucht und den festen Querungsvarianten gegenübergestellt:
• Fährbetrieb optimiert (Fähre mit bestehenden Betriebszeiten, größeren Fährkapazitäten und kostenfreier Fährnutzung)
• Fährbetrieb optimiert + 24-Stunden (Fähre mit 24-Stunden Fährbetrieb, größeren Fährkapazitäten und kostenfreier Fährnutzung).
Aus Sicht der Antragsteller wird die Realisierung einer festen Rheinquerung in Form der Variante „Tieflage außerhalb“ vorgeschlagen.
Antragsteller für das Raumordnungsverfahren sind die Kreise Rhein-Hunsrück und Rhein-Lahn sowie das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Landesbetrieb Mobilität (LBM) Diez. Der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM RP) hat im Auftrag der Antragsteller die erforderlichen Unterlagen für das Raumordnungsverfahren zusammengestellt.
Die Zuständigkeit für das Raumordnungsverfahren liegt bei dem Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz. Die SGD Nord ist von dort als obere Landesplanungsbehörde mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Weil der Bau einer Mittelrheinquerung eine raumbedeutsame Maßnahme ist, muss hierfür ein Raumordnungsverfahren gemäß § 15 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 17 Landesplanungsgesetz (LPlG) durchgeführt werden.
Das Raumordnungsverfahren stellt ein vorklärendes Gutachten zur Beurteilung der Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Einzelvorhaben mit überörtlicher Bedeutung dar. Es klärt dabei, ob ein Vorhaben mit den Zielen und Grundsätzen des Raumordnungsgesetzes vereinbar ist und wie es mit anderen raumbedeutsamen Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden kann. Es ist querschnittsorientiert und integriert somit ökonomische, ökologische, kulturelle und auch soziale Aspekte. Es soll Planungssicherheit und in der Öffentlichkeit Akzeptanz für das Vorhaben schaffen. Es bildet eine Informations- und Beurteilungsbasis für das nachfolgende Zulassungsverfahren.
Über die Vorhabenzulassung würde in der Folge im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz entschieden werden.
28.01.2021 Antrag auf Durchführung des ROV
03.02.2021 Beauftragung der SGD Nord mit der Durchführung des ROV durch das Ministerium des
Innern und für Sport
17.02.2021 Einleitung des ROV
1. Phase Beteiligung Träger öffentlicher Belange, Gebietskörperschaften und anerkannte
Naturschutzvereinigungen (bis 16.04.2021, mit Nachfrist bis 21.05.2021)
2. Phase Auswertung der Stellungnahmen: Rückfragen/ Klarstellungen, ggf. Anpassung
der Antragsunterlagen durch die Antragsteller
3. Phase Öffentlichkeitsbeteiligung
4. Phase Auswertung der Stellungnahmen
5. Phase ggf. Erörterungstermin
6. Phase Erarbeitung Entwurf des Raumordnerischen Entscheids
7. Phase Vorlage Entwurf des Raumordnerischen Entscheids an das Ministerium des Innern und für
Sport
8. Phase Abschluss des Raumordnungsverfahrens durch öffentliche Bekanntmachung des
Raumordnerischen Entscheids/ Unterrichtung der Verfahrensbeteiligten
Aufgrund der Lage des Planungsgebietes im UNESCO Welterbegebiet Oberes Mittelrheintal ergeben sich besondere Herausforderungen sowohl an das Vorhaben als auch das Verfahren (Abstimmungs-, Zustimmungserfordernisse), die Einfluss auf die Verfahrensdauer haben.
Öffentliche Bekanntmachung
der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord in Koblenz gemäß § 15
Abs. 3 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 17 Abs. 7 Landesplanungsgesetz
(LPlG)
Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Rheinland-Pfalz, vertreten durch den LBM Diez, hat
über das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau bei der
obersten Landesplanungsbehörde im Ministerium des Innern und für Sport (MdI) die
Durchführung eines Raumordnungsverfahrens nach § 15 ROG i. V. m. § 17 LPlG für
eine Mittelrheinquerung zwischen St. Goar und St. Goarshausen (VG Hunsrück-Mittelrhein,
Rhein-Hunsrück-Kreis und VG Loreley, Rhein-Lahn-Kreis) beantragt. Das MdI
hat die SGD Nord mit der Durchführung des Raumordnungsverfahrens beauftragt.
Die Antragstellung durch den LBM erfolgt auch in Abstimmung und im Auftrag des
Rhein-Hunsrück-Kreises sowie des Rhein-Lahn-Kreises.
In den Verfahrensunterlagen zu einer geplanten Mittelrheinquerung werden vier feste
Querungsvarianten miteinander verglichen:
- Tieflage zentral (Brücke in Tieflage innerhalb der Städte St. Goar/St. Goarshausen)
- Hochlage zentral (Brücke in Hochlage innerhalb der Städte St. Goar/St. Goarshausen)
- Tunnel (mit dem Westportal in der Stadt St. Goar und dem Ostportal in der Stadt St.
Goarshausen)
- Tieflage außerhalb (Brücke zwischen Fellen und Wellmich).
Außerdem werden die verkehrlichen und strukturellen Wirkungen zweier optimierter
Fährvarianten untersucht und den festen Querungsvarianten gegenübergestellt. Diese
Fährvarianten sind damit ebenfalls Gegenstand des Raumordnungsverfahrens:
- Fährbetrieb optimiert (Fähre mit bestehenden Betriebszeiten, größeren Fährkapazitäten
und kostenfreier Fährnutzung)
- Fährbetrieb optimiert + 24h (Fähre mit 24-Stunden Fährbetrieb, größeren Fährkapazitäten
und kostenfreier Fährnutzung).
Die raumbedeutsamen Auswirkungen dieser Planung sind unter überörtlichen Gesichtspunkten
in einem Raumordnungsverfahren zu prüfen. Hierbei werden insbesondere
die Übereinstimmung des Vorhabens mit den Erfordernissen der Raumordnung
und die Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen geprüft.
Näheres über Art und Umfang des Vorhabens kann den Verfahrensunterlagen entnommen
werden.
Diese sind zur Beteiligung der Öffentlichkeit für die Dauer von mindestens einem Monat
im Internet zu veröffentlichen.
Die Verfahrensunterlagen können in der Zeit
vom 19.04.2022 bis 19.05.2022
auf folgenden Internetseiten eingesehen werden:
- Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (https://sgdnord.rlp.de/de/planenbauen-
natur-energie/landesplanung/mittelrheinquerung/ unter dem Punkt „Öffentlichkeitsbeteiligung“
- Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein
www.hunsrueckmittelrhein.de
- Verbandsgemeindeverwaltung Loreley
www.vg-loreley.de
Als zusätzliches Informationsangebot zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein und bei der Verbandsgemeindeverwaltung
Loreley für denselben Zeitraum vor Ort zur Einsichtnahme
nach Terminvereinbarung ausgelegt.
Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein
Fachbereich 3 – Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen
Henchenstraße 12 – 14 (Hochhaus)
56281 Emmelshausen
Ansprechpartner: Herr Rink, Telefon.: 06747/121-201, E-Mail: k-d.rink(at)vg-hm.de
Besuchszeiten Einsichtnahme:
- Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.15 Uhr,
- Montag bis Mittwoch von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie
- Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Zugangsregelungen Pandemie:
Für den Besuch des Rathauses ist eine vorherige Terminvereinbarung mit den Mitarbeitern
der Bauverwaltung unter der Tel.-Nr. 06747/121-0 oder per E-Mail:
bauen(at)vg-hm.de erforderlich.
Für die Rathausbesuche gilt die Maskenpflicht (OP-Maske, FFP 2 oder vergleichbarer
Standard) und das Abstandsgebot.
Verbandsgemeindeverwaltung Loreley
Friedrichstr. 12
56338 Braubach
Ansprechpartner: Herr Schellhas, Telefon: 06771/919-235,
E-Mail: m.schellhas(at)vg-loreley.de
Öffnungszeiten:
- montags bis dienstags von 8.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
- mittwochs von 8.00 - 12.30 Uhr
- donnerstags von 8.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
- freitags von 8.00 - 12.00 Uhr
Zugangsregelungen Pandemie:
Für das Verwaltungsgebäude entfällt ab sofort die 3G-Reglung für die Besucher. Es
gilt nur noch die Maskenpflicht und das Abstandsgebot. In den Bürgerbüros entfällt
somit ab sofort die Einlasskontrolle sowie die Kontakterfassung.
Stellungnahmen können bis zum 02.06.2022 bei folgenden Stellen elektronisch abgegeben
werden.
- Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
E-Mail: Landesplanung(at)sgdnord.rlp.de
- Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein
E-Mail: k-d.rink(at)vg-hm.de
- Verbandsgemeindeverwaltung Loreley
E-Mail: m.schellhas(at)vg-loreley.de
Ebenfalls können die Stellungnahmen schriftlich gerichtet werden an:
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Obere Landesplanungsbehörde
Stresemannstraße 3-5
56068 Koblenz
Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein
z. Hd. Herrn Rink
Rathausstraße 1
56281 Emmelshausen
Verbandsgemeindeverwaltung Loreley
z. Hd. Herrn Schellhas
Friedrichstr. 12
56338 Braubach
Bei Abgabe einer Stellungnahme verarbeitet die verfahrensführende Behörde die Daten
auf der Grundlage des § 15 ROG. Dieses beinhaltet die Weitergabe der Stellungnahmen
an Fachbehörden und die Antragstellerin. Daher werden auch die beigefügten
Datenschutzhinweise mit Informationen nach der Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO) zusammen mit den Verfahrensunterlagen bereitgestellt.
56068 Koblenz, den 28.03.2022
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Referat Raumordnung, Landesplanung
Stresemannstraße 3-5
56068 Koblenz
Ansprechpersonen
Die Varianten
Die Variante Tieflage zentral hat eine Gesamtlänge von ca. 475 Meter und beginnt unmittelbar südlich der Hafenmole von St. Goar an der B 9 und führt in einem geraden Verlauf über den Rhein auf die B 42 am rechten Ufer. Der dortige Anschlusspunkt liegt direkt am Kreuzungsbauwerk der beiden Bundesstraßen 42 und 274. Der Anschluss in St. Goar, der ursprünglich als Kreisverkehr geplant war, wird durch eine Einmündung ersetzt werden. Dadurch eröffnet sich die Möglichkeit, die vorhandene Hafenzufahrt anzupassen; eine neue Zufahrt könnte obsolet werden.
Mit einer Länge von 410 Meter nimmt das Brückenbauwerk fast die gesamte Länge der Variante ein. Da das Bauwerk im innerstädtischen Bereich liegt und daher mit deutlich erhöhtem Fußgänger- und Radverkehrsaufkommen zu rechnen ist, ist auf beiden Seiten ein kombinierter Geh- und Radweg vorgesehen. Die tatsächliche Erforderlichkeit beidseitiger kombinierter Geh- und Radwege wird im Zuge der weiteren Planung überprüft.
Für die Brücke ergibt sich eine Fahrbahnbreite von 8,00 Meter. Durch die beidseitigen kombinierten Geh- und Radwege beträgt die Gesamtbreite der Brücke 13,50 Meter.
Die Brücke in Hochlage beginnt linksrheinisch an der L 206 im Gründelbachtal, schneidet dann den Hang der Burg Rheinfels an, überquert Bahn, B 9 und den Rhein. Auf der anderen Rheinseite überquert die Trasse die B 42 und die rechtsrheinische Bahnstrecke und führt dann in einem Tunnel bis zur B 274 im Hasenbachtal. Entlang der stromaufwärts gelegenen Brückenseite ist außerhalb des Tunnels ein möglicher Geh- und Radweg dargestellt, der auf der rechten Rheinseite am Westhang des Rabenack entlang bis zur B 42 hinuntergeführt wird. Die tatsächliche Erforderlichkeit des Geh- und Radwegs wird im Zuge der weiteren Planung überprüft. Die Anbindung an das vorhandene Straßennetz erfolgt hier über plangleiche Einmündungen.
Von der insgesamt 1.300 Meter langen Variante entfallen 525 Meter auf das Brückenbauwerk und 396 Meter auf den Tunnel. Für die Brücke ergeben sich Fahrbahnbreiten von jeweils 8,00 Meter sowie für den Tunnel eine Fahrbahnbreite von 7,50 Meter.
Der Tunnel beginnt linksrheinisch an der L 206 im Gründelbachtal, wird dann in einer Schleife unter dem Rhein hindurchgeführt und mündet rechtsrheinisch im Hasenbachtal in die B 274 ein. Die große Gesamtlänge der Variante von 1.930 Meter ergibt sich dadurch, dass der Tunnel nur mit einer maximalen Steigung von 5 % geplant werden darf und im Flussbereich eine Mindesterdüberdeckung von 11 Meter über dem Tunnelfirst eingehalten werden muss.
Der Tunnel muss bei einer Länge von 1.870 Meter mit einem Fluchtstollen ausgestattet sein. Neben der Fahrbahn ist auf beiden Seiten ein Notgehweg vorgesehen. An den Portalen verteilen Kreisverkehre die ein- und ausfahrenden Fahrzeuge. Es ergibt sich eine Fahrbahnbreite von 7,50 Meter.
Die Variante geht aus einem im Jahr 2009 durchgeführten Realisierungswettbewerb hervor, bei dem die Arbeitsgemeinschaft Heneghan Peng Architects, Arup Consulting Engineers und Mitchel and Associates aus Dublin als Sieger hervorging.
Der sogenannte Siegerentwurf sieht eine Querungsmöglichkeit außerhalb der Ortskerne von St. Goar und St. Goarshausen vor. Etwa 2,5 Kilometer stromabwärts, zwischen den Ortsteilen Fellen und Wellmich, wird eine leicht S-förmige Brücke über den Rhein geführt und an die beiden Bundesstraßen 9 und 42 angeschlossen.
Die Gesamtlänge dieser Variante beträgt 580 Meter, wovon 480 Meter auf die Brücke entfallen. Die Anschlüsse an die Bundesstraßen sind als plangleiche Einmündungen mit Fahrbahnteilern vorgesehen. Entlang der stromaufwärts gelegenen Brückenseite ist ein kombinierter Geh- und Radweg vorgesehen. Es ergibt sich eine Fahrbahnbreite von 8,00 Meter.
Im Zusammenhang mit dem Neubau einer Brücke oder eines Tunnels im Mittelrheintal wurde auch immer wieder die Frage aufgeworfen, ob mit einem optimierten Fährbetrieb nicht auch die gewünschten Effekte für die Wirtschaft und die Bevölkerung erzielbar wären. Zur Attraktivitätssteigerung dieser Querungsart bieten sich grundsätzlich drei Ansatzpunkte an:
• Erweiterung der Fährkapazität
• kostenfreie Nutzung
• Ausdehnung der Betriebszeiten.