Maßnahmen gegen invasive Arten – Beginn der Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Management- und Maßnahmenblättern zu den weitverbreiteten Arten Wassersalat/Muschelblume (Pistia stratiotes) und Asiatische Hornisse (Vespa velutina nigrithorax)

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Bürgerinnen und Bürger können bis zum 02. Dezember 2024 ihre Meinung abgeben.

Mit Inkrafttreten der „Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten“ sowie den dazu gehörenden Durchführungsverordnungen (DVO (EU) 2017/1263, DVO (EU) 2019/1262, DVO (EU) 2022/1203) schuf die EU erstmals einen für alle Mitgliedstaaten verbindlichen Rechtsrahmen zum Umgang mit invasiven gebietsfremden Tier- und Pflanzenarten. Die Verordnung zielt dabei auf die Prävention der Einbringung, Schaffung von Überwachungs-und Frühwarnsystemen, Beseitigung von Populationen in frühen Invasionsphasen und das Management bereits etablierter Populationen invasiver gebietsfremder Arten ab. Mit der letzten Erweiterung der Unionsliste stieg die Anzahl auf mittlerweile 88 Tier- und Pflanzenarten.

Die Umsetzung der Verordnung stellt die Länder vor große Herausforderungen. Problematisch ist beispielsweise, dass einige der gelisteten Arten aufgrund ihrer bereits flächendeckenden Verbreitung in ihrem Bestand nicht mehr bzw. nur in sehr beschränktem Maße beeinflussbar sind. Bei anderen Arten stehen Bekämpfungsmaßnahmen in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zu ihrem Erfolg. Auch die Umweltministerkonferenz äußerte sich in der Vergangenheit, dass sie den Vollzug der Verordnung, aufbauend auf der Liste, als nicht möglich ansieht. Rheinland-Pfalz schließt sich dieser Meinung an und setzt sich auch weiterhin für eine vertretbare und sinnvolle Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 im Land ein, die die Belange und Grundprinzipien des Tier- und Artenschutzes sowie weiterer Rechtsgrundlagen berücksichtigt. Für die bereits in Deutschland etablierten oder weit verbreiteten Arten (Artikel 19-Arten) dieser EU-Listenergänzung sollen Managementmaßnahmen entwickelt werden, damit die ihnen zugeschriebenen Auswirkungen auf die Biodiversität und die damit verbundenen Ökosystemleistungen, sowie gegebenenfalls auf die menschliche Gesundheit oder die Wirtschaft minimiert werden.

Gem. der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1203, trat für die weitverbreitete Art Wassersalat (Pistia stratiotes) ab dem 02.08.2024 die Listung in Kraft. Damit wurde die Erstellung eines Management- und Maßnahmenblatt für den Wassersalat notwendig.

Für die Art Rundblättriger Baumwürger gilt die Listung erst ab dem 02.08.2027, weshalb die Erstellung eines Management- und Maßnahmenblattes für diese Art zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.

Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina nigrithorax) war seit ihrer Listung ((DVO) (EU) 2016/1141) dem Art. 16 in Deutschland zugeordnet und unterlag der sofortigen Beseitigung. Die Art hat sich inzwischen trotz umfangreicher Beseitigungsmaßnahmen in Deutschland etabliert, befindet sich weiterhin in Ausbreitung und kann nicht mehr erfolgreich dauerhaft beseitigt werden. Aus diesem Grund wird die Art dem Art. 19 zugeordnet werden und unterliegt damit dann in Deutschland dem Management. Diese Umstufung wird voraussichtlich zum 01.01.2025 erfolgen. Aus diesen Gründen wurde für die Asiatische Hornisse ein Management- und Maßnahmenblatt erarbeitet.

Die Bundesländer haben ein gemeinsames öffentliches Anhörungsportal etabliert, welches vom 01. Oktober 2024 bis 02. Dezember 2024 unter folgendem Link online aufrufbar ist: https://www.anhoerungsportal.de.

Jede Bürgerin, jeder Bürger kann über dieses Portal neben den erarbeiteten Management- und Maßnahmenblätter auch Hintergrundinformationen einsehen sowie eine Stellungnahme über eine dafür eingerichtete Eingabemaske abgeben.

Die Möglichkeit zur Stellungnahme besteht bis zum 02. Dezember 2024. Auf Grund der sehr guten Erfahrungen aus den elektronischen Öffentlichkeitsbeteiligungen in 2019 und zur Corona-Pandemie bitten wir Sie, die elektronische Möglichkeit zur Stellungnahme über das oben genannte Anhörungsportal vorrangig zu nutzen. Sollte dies nicht möglich sein, besteht bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (Raum 20 im Erdgeschoss), Stresemannstraße 3–5, 56068 Koblenz, die Möglichkeit, die Maßnahmenblätter dieser Ergänzungsliste in Papierform einzusehen. Dies geschieht nur während der Öffnungszeiten, in der Zeit von Montag bis Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr, Freitag von 09:00 – 12:00 Uhr, nach vorheriger Terminabsprache (E-Mail: Artenschutz(at)sgdnord.rlp.de). Beachten Sie bitte, dass Sie sich an der Pforte anmelden müssen.