06.12.24 Bekanntmachung: Bad Neuenahr-Ahrweiler
Erteilung einer gehobenen Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser zur Verwendung als Brauchwasser und zur Herstellung von Süßgetränken aus den Betriebsbrunnen 1 neu und 2 in der Gemarkung Bad Neuenahr, Flur 2, Flurstück 40/93
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Antragsteller: Coca-Cola Europacific Partners Deutschland GmbH
Bescheid vom 24.10.2024
Öffentliche Bekanntmachung
Im Zuge der Durchführung des o. g. wasserrechtlichen Zulassungsverfahrens wurde die im Betreff genannte Maßnahme der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler, in der sich das Vorhaben voraussichtlich auswirkt, ortsüblich bekannt gemacht, um den Betroffenen Gelegenheit zu geben, Einwendungen zu erheben (Anhörungsverfahren gemäß § 108 Landeswassergesetz - LWG). Während der Einwendungsfrist sowie der Nachfrist wurden keine Einwendungen gegen die Maßnahme erhoben.
Mit Bescheid vom 24.10.2024 wurde die Entnahme von Grundwasser aus den Betriebsbrunnen 1 neu und 2 zugelassen. Dieser Bescheid hat gegenüber dem Antragsteller, nicht jedoch gegenüber etwaigen anderen Betroffenen, Bestandskraft erlangt.
Gemäß § 108 Landeswassergesetz (LWG) i. V. m. § 74 Abs. 4 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ist eine Ausfertigung dieses Bescheides mit einer Ausfertigung der Antrags- und Planunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung, in deren Gebiet die Gemeinden liegen, in denen sich das Vorhaben auswirkt bzw. bei verbandsfreien Gemeinden bei der Stadtverwaltung, 2 Wochen zur Einsichtnahme auszulegen.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.
Eine Ausfertigung des Bescheides und der Antrags- und Planunterlagen liegt aus vom 06.01.2025 bis 20.01.2025 einschließlich bei der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler, Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler:
Dienstzimmer Nr.: Bürgerbüro
Dienstzeiten:
Montag, Mittwoch und Freitag: 07.30 – 12.00 Uhr
Dienstag: 07.30 – 16.00 Uhr
Donnerstag: 07.30 – 18.00 Uhr
Bad Neuenahr-Ahrweiler, 06.12.2024
Peter Diewald
Erster Beigeordneter