Wussten Sie schon, dass die SGD Nord etwa 500 kommunale Kläranlagen überwacht?

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord überwacht regelmäßig circa 500 kommunale Kläranlagen. Sie kontrolliert somit, ob das geklärte Abwasser auch so sauber ist, dass es dem Wasserkreislauf unbedenklich zugeführt werden kann.

Die Abwasserentsorgung ist in der Wasserwirtschaft unverzichtbar. Nur, wenn das Abwasser hinreichend behandelt und sauber in die Oberflächengewässer eingeleitet wird, verhindert man, dass die ökologische Funktion von Bächen, Flüssen und Seen negativ beeinträchtigt wird. Die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Beseitigung des anfallenden Abwassers ist nach dem Landeswassergesetz von Rheinlad-Pfalz (LWG) eine Pflichtaufgabe der kreisfreien Städte, der verbandsfreien Gemeinden und der Verbandsgemeinden. 

Es werden hohe Anforderungen an die Reinigungsleistung der Klärwerke gestellt. Die Größe der Klärwerke richtet sich nach der Zahl der Einwohner, deren Abwasser gereinigt werden muss. Beispielsweise ist das Hauptklärwerk in Koblenz eine der größten Anlagen im Land. Es ist für 320.000 Einwohner ausgelegt. In dem im Vergleich zur Einwohnerzahl der Stadt (rund 114.000) deutlich höheren Wert ist berücksichtigt, dass neben dem Abwasser aus Privathaushalten auch noch das Abwasser aus Industrie und Gewerbe geklärt werden muss. Die kleinsten Anlagen befinden sich in der Westeifel. Zum Vergleich: Diese klären zum Teil das Abwasser von weniger als 50 Einwohnern. 

„Sauberes Wasser ist für uns unverzichtbar. Es ist daher unerlässlich, dass wir dafür Sorge tragen, dass unser Abwasser ordnungsgemäß gereinigt wird und unsere Gewässer somit geschützt werden“, erklärt Dr. Ulrich Kleemann, der Präsident der SGD Nord.

Für das Einleiten von geklärtem Abwasser in oberirdische Gewässer benötigt jeder Betreiber einer Kläranlage eine wasserrechtliche Erlaubnis. Die SGD Nord setzt die ökologischen Anforderungen für eine solche Genehmigung nach dem Stand der Technik fest und erteilt die Erlaubnis nur dann, wenn unter anderem die Menge und die Schädlichkeit des Abwassers so gering wie möglich gehalten werden. Außerdem überprüfen erfahrene Ingenieure, ob die Art der Abwasserreinigung mit den Gewässereigenschaften vereinbar ist. Mitarbeitende der SGD Nord kontrollieren daher in den Laboren in Koblenz und Trier, ob diese und weitere Anforderungen der Erlaubnis eingehalten werden. 

Durch das Klären werden im nördlichen Rheinland-Pfalz jährlich rund 120.000 Tonnen sauerstoffzehrende Substanzen, 9100 Tonnen Stickstoff und 1425 Tonnen Phosphor aus dem Abwasser entfernt und gelangen somit nicht in die Gewässer. Phosphor wird unter anderem zur Herstellung von Düngemitteln verwendet. Die 1425 in den Kläranlagen entzogenen Tonnen entsprechen ungefähr der Hälfte der Menge dieses Stoffes, die in Rheinland-Pfalz pro Jahr zu Düngezwecken abgesetzt wird. 

Die SGD Nord ist außerdem für die regelmäßige Überwachung der Kläranlagen zuständig. Im Fokus steht dabei die Beprobung. So wird das Abwasser während des Klärprozesses an verschiedenen Punkten untersucht, um zu gewährleisten, dass die Anlage einwandfrei funktioniert. 

Auch das Genehmigungsverfahren für den Bau oder die Erweiterung von Kläranlagen gehört zu dem vielfältigen Aufgabenbereich der SGD Nord.

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