Besitzeinweisung

Im Besitzeinweisungsverfahren wird der Träger des Vorhabens auf Antrag vorzeitig in den Besitz eingewiesen.

Voraussetzung ist die Dringlichkeit der Durchführung des Vorhabens, sodass auf den Abschluss des Enteignungsverfahrens nicht zugewartet werden kann. Der Träger des Vorhabens kann ab Wirksamkeit des Besitzeinweisungsbeschlusses mit den Bauarbeiten beginnen, ohne die endgültige Eigentumsregelung abzuwarten.

Besitz ist die tatsächliche Gewalt über eine Sache (z. B. Pächter), Eigentum die rechtliche Gewalt (z. B. Eigentümer).