Entschädigung und Enteignung

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord ist die zuständige Entschädigungs- und Enteignungsbehörde für das nördliche Rheinland-Pfalz.

Im Spannungsfeld zwischen Eigentum und allgemeinem Wohl führt sie Verfahren durch, um Maßnahmen aus den Bereichen von Bahnbau, Bauen, Denkmalschutz, Energie, Immissionsschutz, Naturschutz, Straßenbau, Wasser oder Zivilem Flugplatzbau umzusetzen und die angemessene Entschädigung zu bestimmen.

Dabei prüft sie die Zulässigkeit der Enteignung, erörtert die Angelegenheit mit den Beteiligten, versucht eine Einigung herbeizuführen oder entscheidet durch Beschluss.

Der genaue Begriff Enteignung erschließt sich aus Artikel 14 Grundgesetz.

Ansprechperson

Referatsleitung
N. N.

Sachbearbeitung
Jennifer Liesenfeld
Tel. 0261 120-2137

Stephanie Krah
Tel. 0261 120-2091