Rechtsgrundlagen – Enteignung
Rechtsgrundlagen
Für die Enteignungsverfahren gibt es unterschiedliche Rechtsgrundlagen.
- Fachgesetze in Verbindung mit dem Landesenteignungsgesetz
Allgemeines Eisenbahngesetz, Denkmalschutzgesetz, Energiewirtschaftsgesetz, Bundesimmissionsschutzgesetz, Landesnaturschutzgesetz, Fernstraßengesetz, Landesstraßengesetz, Bundeswasserstraßengesetz, Landeswassergesetz, Luftverkehrsgesetz
- Eigenständige Regelungssysteme
Baugesetzbuch, Landbeschaffungsgesetz
Zulässigkeit des Enteignungsverfahrens
- Baurecht / Planerische Grundlage
Gesetz
Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung
Bebauungsplan / Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme
- Bezeichnung für militärische Vorhaben
- Wohl der Allgemeinheit / Öffentlicher Zweck
Energieversorgung
Straßenbau, Eisenbahnneubau, Gewässerausbau, Luftverkehr
öffentliche Wasserwirtschaft
Naturschutz, Denkmalpflege
Vorhaben im Bereich von Bebauungsplan / Städtebaulicher Entwicklungsmaßnahme
Vorhaben für militärische Zwecke
- nicht auf andere zumutbare Weise zu erreichen
Grundsatz des mildesten Mittels (Umlegung, Flurbereinigung oder Grenzregelung statt Enteignung)
Grundsatz des geringstmöglichen Eingriffs (beschränkt persönliche Dienstbarkeit statt Grundstücksentzug)
vorherige freihändige Grunderwerbsverhandlungen erfolglos