Entschädigungsfestsetzungsverfahren

Diese werden zum einen durchgeführt, wenn sich die Beteiligten bereits in einem Enteignungsverfahren über den Eigentumsübergang / die Grundstücksbelastung geeinigt haben und nur noch die Regelung der Entschädigung aussteht. Zum anderen werden Entschädigungsfestsetzungsverfahren aufgrund von Spezialgesetzen in Fällen durchgeführt, in denen eine hoheitliche Maßnahme über die Sozialbindung hinausgeht (z. B. § 39 LStrG).