Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Hangrutsch in Adenau
Allgemeine Fragen zum Hangrutsch
In Adenau im Landkreis Ahrweiler ist ein Hang im Bereich des Kirchbergs in Bewegung geraten. Aktuell sind zwei Wohnhäuser an der oberen Abrisskante beschädigt: Ein Wohnhaus wurde bereits durch die Kreisverwaltung Ahrweiler evakuiert – es muss vermutlich abgerissen werden. Bei dem anderen Gebäude sind die Terrasse und eine Außentreppe abgesackt. Sieben weitere Wohngebäude könnten ebenfalls betroffen sein. Sie befinden sich im möglichen Einflussbereich der Hangbewegung und werden messtechnisch überwacht.
Die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner wurden frühzeitig und umfassend über die aktuelle Lage informiert.
Die Kreisverwaltung Ahrweiler informierte die SGD Nord Mitte April dieses Jahres über Rissbildungen an einem Wohnhaus. Im Mai stellte sich heraus, dass diese Rissbildungen durch eine Rutschung verursacht wurden, weshalb die SGD Nord als Obere Bodenschutzbehörde seitdem tätig wurde und ein Ingenieurbüro mit der Vermessung und Beobachtung des Hanges beauftragte.
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord als Obere Bodenschutzbehörde, das Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB) sowie die Kreisverwaltung Ahrweiler kümmern sich um den Hangrutsch. Gemeinsame Zielsetzung der SGD Nord, des LGB, der Ingenieurbüros, der Kreisverwaltung und der Verbandsgemeinde und der Stadt Adenau ist es, weitere Sachbeschädigungen zu verhindern.
Ursachenforschung
Wodurch die Hangbewegungen ausgelöst wurden, ist noch nicht bekannt und Gegenstand der laufenden Erkundungen und Messungen. Die Experten analysieren alle möglichen Faktoren, wobei aktuell kein einzelner Umstand als alleiniger Verursacher identifiziert werden kann.
Die außergewöhnlich hohen Niederschlagsmengen der letzten Monate haben den Boden stark durchfeuchtet. Dies hat zur aktuellen Situation beigetragen und wird in die Analyse der Experten einbezogen.
Für die Untersuchung des Hanges ist ein von der SGD Nord beauftragtes Ingenieurbüro zuständig.
Das von der SGD Nord beauftragte Ingenieurbüro führt derzeit eine Vermessung und Beobachtung des Hanges durch. Durch die Erweiterung des Messnetzes konnte die Rutschfläche immer genauer abgegrenzt werden.
Maßnahmen
Die Experten der SGD Nord und des LGB haben das Ingenieurbüro beauftragt, weitere Messpunkte zur intensiven Überwachung der Hangbewegung einzurichten und die Kontrollmessungen zweimal wöchentlich durchzuführen.
Zur Stabilisierung des Hangs wird die Wiederverfüllung einer vorhandenen Baugrube am Fuße des Kirchbergs in der Dietrich-Bonhoeffer-Straße geplant. Die Errichtung eines „Stützfußes“ soll die Rutschung stoppen. Diese Maßnahme wird durch ein engmaschiges Monitoring überwacht.
Um weitere Maßnahmen ergreifen zu können, ist es erforderlich, zusätzliche Erkundungen (Bohrungen) durchzuführen. Ziele der Erkundung sind die Ermittlung der Zusammensetzung und Abmessungen der Rutschung sowie insbesondere der Tiefe der aktiven Gleitfläche. Die Geländeoberfläche wird mit geodätischen Messpunkten großflächig überwacht, wodurch das von den Bewegungen betroffene Areal eingegrenzt und überwacht werden kann. Die dadurch gewonnenen Erkenntnisse werden maßgeblich für zukünftige Entscheidungen und den langfristigen Umgang mit dem Hang sein.
Dies ist eine erste Maßnahme zur Stabilisierung des Hangs. Die Errichtung eines „Stützfußes“ soll die Rutschung stoppen. Diese Maßnahme wird durch ein engmaschiges Monitoring überwacht.
Eine konkrete Zeitangabe kann nicht gemacht werden. Aktuell erfolgt die Ausschreibung des bohrtechnischen Erkundungsprogramms mit direkter Beteiligung geeigneter spezialisierter Bohrfirmen. Der genaue Start der Bohrarbeiten hängt auch von der Verfügbarkeit der beauftragten Bohrfirma ab.
Nach Beginn der Bohrarbeiten dürften erste Bohrergebnisse erfahrungsgemäß in einigen Wochen vorliegen, die Gesamtdauer der Bohrerkundung wird allerdings länger dauern.
Kontakt
Meldestelle für direkt Betroffene bei der SGD Nord (zu den üblichen Bürozeiten):
Fachabteilung der SGD Nord, E-Mail:
Kim Retzmann: Kim.Retzmann(at)sgdnord.rlp.de, Tel. 0261 120 2560
Andreas Dederichs: Andreas.Dederichs(at)sgdnord.rlp.de, Tel. 0261 120 2562
Koordinierungsstelle für Anfragen der Medien (zu den üblichen Bürozeiten):
Pressestelle der SGD Nord: pressestelle(at)sgdnord.rlp.de
Sandra Hansen-Spurzem: sandra.hansen-spurzem(at)sgdnord.rlp.de, Tel. 0261 120 2028
Sollte es zu einem Notfall kommen:
Kontaktieren Sie die Rettungskräfte unter Tel. 112