Erfreulicherweise wurden bei den Kontrollen von circa 90 ausgewählten Verkaufsgeschäften keine Artikel ohne Zulassung vorgefunden. Geringfügige Beanstandungen gab es lediglich bei der Lagerung in Vorratslägern und in Verkaufsräumen. Hier fehlte teilweise die Kennzeichnung zum ausdrücklichen Rauchverbot beziehungsweise zum Verbot des offenen Feuers oder es waren Fluchtwege zugestellt. Auch wurden zum Teil zu große Mengen an Feuerwerksartikeln im Verkaufsraum oder in den Lagerbereichen gelagert. Diese sind aus Sicherheitsgründen begrenzt, um im Brandfall das Risiko größerer Schäden zu minimieren.
Auch zum nächsten Jahreswechsel wird die SGD Nord wieder einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit bei der Abgabe der Feuerwerksartikel leisten.