SGD Nord: Sicherer Start ins neue Jahr

Wie in jedem Jahr wurde der Verkauf und die Aufbewahrung von Feuerwerksartikeln durch die Abteilung Gewerbeaufsicht der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord kontrolliert. Dabei wurde unter anderem geprüft, ob die zulässigen Verkaufsmengen im Verkaufsraum eingehalten werden, der Verkauf unter Aufsicht bestellter, verantwortlicher Personen erfolgt und die Feuerwerksartikel die notwendige Registriernummer sowie die CE-Kennzeichnung besitzen. Für den Verbraucher sind die Kennzeichen Hinweise auf einen geprüften und sicheren Feuerwerksartikel.

Erfreulicherweise wurden bei den Kontrollen von circa 90 ausgewählten Verkaufsgeschäften keine Artikel ohne Zulassung vorgefunden. Geringfügige Beanstandungen gab es lediglich bei der Lagerung in Vorratslägern und in Verkaufsräumen. Hier fehlte teilweise die Kennzeichnung zum ausdrücklichen Rauchverbot beziehungsweise zum Verbot des offenen Feuers oder es waren Fluchtwege zugestellt. Auch wurden zum Teil zu große Mengen an Feuerwerksartikeln im Verkaufsraum oder in den Lagerbereichen gelagert. Diese sind aus Sicherheitsgründen begrenzt, um im Brandfall das Risiko größerer Schäden zu minimieren.

Auch zum nächsten Jahreswechsel wird die SGD Nord wieder einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit bei der Abgabe der Feuerwerksartikel leisten.

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