Zum Verkauf waren zum Jahreswechsel ausschließlich Tischfeuerwerke gestattet. Bei den Kontrollen durch die SGD Nord wurde unter anderem geprüft, ob die Feuerwerksartikel die notwendige Registriernummer sowie die CE-Kennzeichnung besitzen. Für den Verbraucher sind diese Kennzeichen Hinweise auf einen geprüften und sicheren Artikel.
Erfreulicherweise wurden bei der Kontrolle von etwa 40 ausgewählten Geschäften keine Artikel ohne Zulassung gefunden. Geringfügige Beanstandungen gab es lediglich bei der Lagerung, für die besondere Höchstlagermengen und Brandschutzmaßnahmen gelten. Feuerlöscher müssen in Reichweite sein, es muss sichere Verkehrs- und Fluchtwege geben, die ein schnelles Verlassen des Gefahrenbereiches gewährleisten. Hier fehlte teilweise die Kennzeichnung zum ausdrücklichen Rauchverbot beziehungsweise zum Verbot des offenen Feuers oder es waren Fluchtwege zugestellt.
Auch beim nächsten Jahreswechsel wird die SGD Nord wieder ihren Beitrag zur Sicherheit bei Feuerwerksartikel leisten.