Überschwemmungsgebiet Kyll

Das letzte Hochwasser an der Kyll im Januar 2003 zeigte insbesondere am Unterlauf des Flusses, dass mit Überschwemmungen und Hochwasserschäden immer wieder gerechnet werden muss.

Mit der Festsetzung des neuen Überschwemmungsgebietes an der Kyll wird daher ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes getan. Durch die neue Rechtsverordnung, die inzwischen in Kraft getreten ist, wird der Hochwasserschutz an der Kyll von der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen bei der Gemeinde Stadtkyll bis zur Mündung in die Mosel bei Trier-Ehrang auf einer Gewässerstrecke von rund 111 Kilometern weiter optimiert. Übergeordnetes Ziel der Neufestsetzung ist der Schutz der Anlieger vor einer weiteren Verschärfung der Überschwemmungen.

Für die Kyll bestand bisher am Unterlauf ein Überschwemmungsgebiet aus dem Jahr 1993, im Mittel- und Oberlauf ein „preußisches“ Überschwemmungsgebiet, das jedoch sowohl was die hydrologischen Verhältnisse, als auch die kartographischen Grundlagen betrifft, nicht mehr die aktuelle Situation wiedergab.
Für die Festlegung der neuen Überschwemmungsgrenzen wurden modernste Verfahren der flugzeuggestützten Geländeaufnahme und Hydraulik verwendet, um eine möglichst genaue Darstellung des Überschwemmungsgebietes, auch bei einem Extremhochwasser, zu ermöglichen.
Die neuen Grenzen des Überschwemmungsgebietes weisen das Hochwasser aus, welches nach den bisherigen Hochwasserereignissen statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist.

Im Überschwemmungsgebiet ist grundsätzlich die Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen sowie jegliche sonstige Erhöhung oder Vertiefung der Erdoberfläche verboten. Selbst die Kommunen dürfen keine neuen Baugebiete mehr ausweisen. Auf diese Weise soll frühzeitig verhindert werden, dass in der Nähe des Gewässers neue „Schadenspotenziale“ entstehen. Gleiches gilt für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und Reben. Ausnahmen bzw. Befreiungen von diesen grundsätzlichen Verboten gibt es nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Die Rechtsverordnung und die dazugehörigen Karten können sowohl bei der SGD Nord in Koblenz als auch bei der Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz in Trier, den Kreisverwaltungen Trier-Saarburg, Vulkaneifel, des Eifelkreises Bitburg-Prüm sowie der Stadtverwaltung Trier und bei den entsprechenden Verbandsgemeindeverwaltungen eingesehen werden.

Rechtsverordnung

Die Karte zeigt die Überschwemmungsgebiete der Kyll
Karte der Überschwemmungsgebiete der Kyll

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