SGD Nord: Stauanlage in Gimmingen wird überprüft

Zu einer der wichtigsten Aufgaben der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord gehört der Hochwasserschutz im nördlichen Rheinland-Pfalz. Deshalb führt die SGD Nord als Obere Wasserbehörde gemeinsam mit der Kreisverwaltung Ahrweiler und der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler eine Überprüfung der Stauanlage „Hochwasserrückhaltebecken Gimmingen“ am Leimersdorfer Bach im Landkreis Ahrweiler durch. Es handelt sich um eine Routinekontrolle, die alle drei Jahre durchgeführt wird. Die Anlage, die zum Hochwasserschutz der Menschen in den Stadtteilen Heppingen und Gimmingen dient, wird aus Sicherheitsgründen durch die SGD Nord überprüft.

„Zur Verbesserung der Hochwassersituation in der Region um Bad Neuenahr-Ahrweiler wurden Stauanlagen wie das Hochwasserrückhaltebecken Gimmingen errichtet und zu 80 Prozent mit 3,0 Millionen Euro durch das Land Rheinland-Pfalz gefördert“, so SGD Nord Präsident Dr. Ulrich Kleemann.
Das Becken mit einem Stauvolumen von circa 170.000 m³ dient dem Hochwasserschutz für die Stadtteile Heppingen und Gimmigen. Das Hochwasserrückhaltebecken ist Bestandteil der Hochwasserrückhaltebeckengruppe am Leimersdorfer Bach. Zu dieser Gruppe gehören zudem die Hochwasserrückhaltebecken „Bengen“ und „Nierendorf“, die sich auf dem Gebiet der Gemeinde Grafschaft befinden. Bereits im Juni 2013 erfolgte nach einem starken Niederschlagsereignis im gerade fertiggestellten Hochwasserrückhaltebecken „Gimmigen“ ein erster erfolgreicher Einsatz mit einer Einstauung von etwa 100.000 m³ Wasser. Diese Rückhaltemenge konnte dadurch zeitverzögert in den Leimersdorfer Bach weitergeleitet werden, wodurch Überflutungsschäden in den Ortslagen Gimmigen und Heppingen verhindert werden konnten.

Bei dem katastrophalen Starkregenereignis vom Juni 2016 wurde das Becken jedoch vollständig eingestaut. Nach Vollfüllung des Beckens erfolgte, wie auch technisch vorgesehen, der Abfluss der ankommenden Wassermassen über die Notentlastung des Beckens in den Leimersdorfer Bach. Durch diese zeitliche Verzögerung des großen Abflusses konnte für die unterhalb des Beckens gelegenen Ortsteile Gimmigen und Heppingen wertvolle Zeit gewonnen werden, um die Gefahr für Leib und Leben abzuwenden bzw. um Maßnahmen treffen können, um den Schaden an Gebäuden und Sachwerten zu minimieren. Das Rückhaltebecken hat sich somit bisher bereits mehrfach bewährt.

Zum Hintergrund:
Die SGD Nord ist beim Bau von Hochwasserrückhaltebecken als Planfeststellungsbehörde tätig, berät die Maßnahmenträger und planenden Ingenieurbüros als wasserwirtschaftliche Fachbehörde und wickelt  die  finanzielle Förderung des Landes als Baufachbehörde ab. Im Zuständigkeitsbereich der SGD Nord werden rund 550 Stauanlagen beaufsichtigt. Sie werden, je nach Größe und deren Bedeutsamkeit für die Sicherheit in Klassen eingeteilt und dementsprechend auch überprüft.

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Kommunen finanziell und fachlich bei örtlichen Hochwasservorsorgekonzepten. Dazu gehören vor allem die kommunalen Hochwasserpartnerschaften. An diesem runden Tischen werden die Städte und Gemeinden zum Beispiel über Hochwassergefahrenkarten informiert und tauschen Erfahrungen aus, etwa zu Alarm- und Einsatzplänen. Zudem fördert das Land die Erstellung kommunaler Hochwasservorsorgekonzepte mit bis zu 90 Prozent. Dabei werden in einer Gemeinde gemeinsam mit Bürgern technische Hochwasserschutzmaßnahmen entwickelt. Solch ein örtliches Hochwasservorsorgekonzept wird derzeit im Stadtgebiet von Bad Neuenahr-Ahrweiler erstellt und durch das Land Rheinland-Pfalz mit 90 Prozent gefördert. Weitere Informationen unter: <link http: www.sgdnord.rlp.de external-link-new-window>www.sgdnord.rlp.de

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