Erfreulicherweise wurden bei den Kontrollen von circa 120 ausgewählten Verkaufsgeschäften keine Artikel ohne Zulassung vorgefunden. Geringfügige Beanstandungen gab es lediglich bei der Lagerung in Vorratslagern und in Verkaufsräumen. Hier fehlte teilweise die Kennzeichnung zum ausdrücklichen Rauchverbot bzw. zum Verbot des offenen Feuers oder es waren Fluchtwege zugestellt. Auch wurden zum Teil zu große Mengen an Feuerwerksartikeln im Verkaufsraum bzw. in den Lagerbereichen gelagert. Diese sind aus Sicherheitsgründen begrenzt, um im Brandfall das Risiko größerer Schäden zu minimieren.
Auch zum nächsten Jahreswechsel wird die SGD Nord wieder einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit bei der Abgabe der Feuerwerksartikel leisten.
Weiter Infos unter www.sgdnord.rlp.de