Die Gewässerschauen finden regelmäßig statt, zusätzlich zu den sonstigen anlassbezogenen Ortsterminen. Bei einer Gewässerschau wird das Gewässer selbst besichtigt und es werden auch die Ufer sowie das für den Hochwasserschutz und für die ökologische Funktion notwendige Umfeld mit einbezogen. Dabei können unter anderem auch Probleme und Gefahrenquellen festgestellt und die für erforderlich gehaltenen Maßnahmen abgestimmt werden. Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist dann durch die jeweils zuständige Wasserbehörde zu veranlassen.
Darüber hinaus sollen auch Beeinträchtigungen der ökologischen Funktionen des Gewässers beseitigt werden und ein Betrag zur Verringerung und Vermeidung von Hochwasserrisiken geleistet werden.