85 Berufskrankheiten sind heute offiziell gelistet. Dass das so ist, ist alles andere als selbstverständlich, denn bis zum Jahr 1925 wurden nur Unfälle, die bei der Arbeit passierten, anerkannt und entschädigt. Wessen Gesundheit sich also beispielsweise durch Asbest, Quarzstaub oder Blei – damals gängige Gefahren – schleichend verschlechterte, der stand mit diesem Problem alleine da. Das änderte sich erst, als 1925 unter Reichsarbeitsminister Heinrich Brauns eine Liste mit elf Berufskrankheiten in das deutsche Sozialrecht aufgenommen wurde. Was nach einer reinen Formsache klingt, prägte die Arbeitsmedizin und die Krankheitsprävention entscheidend und legte den Grundstein für den modernen Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Neue Herausforderungen
Seitdem hat sich viel getan. Neben physikalischen und chemischen Gefahren stehen heute auch Infektionen, Muskel- und Skelett-Belastungen sowie psychische Erkrankungen im Fokus. In Zukunft werden zudem die klimatischen Veränderungen und der stetig steigende Altersdurchschnitt der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine immer größere Rolle spielen. Die Gewerbeärztinnen und -ärzte der SGD Nord haben diese dynamischen Entwicklungen stets im Blick. Denn als Teil der staatlichen Arbeitsschutzverwaltung sind sie eine zentrale Instanz, wenn es darum geht, Erkrankungen gar nicht erst entstehen zu lassen.
Kontrolle der Schutzmaßnahmen
Ein wichtiger Baustein hierfür sind die Kontrollen in den Unternehmen. Bei diesen werden vor allem jene Bereiche und Tätigkeiten unter die Lupe genommen, die die größten Risiken bergen. Hierzu zählen laute Arbeitsplätze, Feuchtarbeitsplätze, wie zum Beispiel Spülküchen, Tätigkeiten, bei denen es zu Kontakt mit Gefahrstoffen kommen kann, sowie Jobs, bei denen schwere Lasten gehoben werden. Darüber hinaus wird der medizinische Arbeitsschutz abgefragt, also ob Präventionsarbeit durch eine Betriebsärztin oder einen Arbeitsmediziner geleistet wird, ob Unterweisungen stattfinden, und wie die Erste Hilfe und die Arbeitszeiten geregelt sind. Ziel der Kontrollen sind die Prävention von Berufskrankheiten und die Stärkung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.
Vielfältige Aufgaben
Doch die Gewerbeärztinnen und -ärzte der SGD Nord sind nicht nur präventiv tätig. Auch, wenn Berufskrankheiten bereits entstanden sind, treten sie in Aktion. So zählt etwa die Überwachung der Berufskrankheitenverfahren bei den Unfallversicherungen zu den zentralen Aufgaben der Medizinerinnen und Mediziner. Konkret bedeutet das, dass jegliche Anzeigen von Berufskrankheiten vor der finalen Anerkennung oder Ablehnung durch sie überprüft werden. Daneben beraten die Gewerbeärztinnen und -ärzte auch noch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung zu Fragen des Arbeits-, Jugend-, und Mutterschutzes. Diesen vielfältigen Aufgaben werden sie auch in Zukunft nachkommen, denn Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist keine einmalige Sache, sondern ein kontinuierlicher Prozess.
Weitere Informationen zu den Aufgaben des SGD Nord im Bereich des Arbeitsschutzes sind unter folgendem Link zu finden: www.sgdnord.rlp.de/themen/arbeitsschutz.