21.01.26 Bekanntmachung: Oberlascheid, Laudesfeld
Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren für das Vorhaben der Firma PEE Projektentwicklungsgesellschaft Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG zur Errichtung + zum Betrieb von 4 Windenergieanlagen (WEA) in den Gemarkungen Oberlascheid + Laudesfeld
Az.: 21a/5.1.1/2024/0043/Los
Öffentliche Bekanntmachung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Obere Immissionsschutzbehörde, gemäß §§ 4, 19 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit § 10 Abs. 8 BImSchG sowie § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV)
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz, hat zugunsten der PEE Projektentwicklungsgesellschaft Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG, Burgblick 12, 54673 Neuerburg mit Bescheid vom 23.12.2025 unter dem oben genannten Aktenzeichen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung mit folgendem verfügenden Teil erlassen:
1. Zu Gunsten der Firma PEE Projektentwicklungsgesellschaft Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG, Burgblick 12, 54673 Neuerburg, vertreten durch die Geschäftsführung, wird die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von folgenden vier Windenergieanlagen (WEA) des Herstellers Vestas gemäß § 4 Abs. 1 und § 19 BImSchG in Verbindung mit (i. V. m.) § 2 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlage (4. BImSchV) und Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV erteilt:
WEA; GID-Nr.1 | Koordinaten | Gemarkung | Flur | Flurstück | Typ | NH2 | D3 |
1; | X 307795 | Oberlascheid | 2 | 2 | V-172 7,2 MW | 175 m | 172 m |
2; | X 307639 | Oberlascheid | 2 | 9 | V-172 7,2 MW | 175 m | 172 m |
3; | X 307426 | Oberlascheid | 2 | 81 | V-162 | 169 m | 162 m |
4; | X 307748 | Laudesfeld | 4 | 32 | V-136 | 166 m | 136 m |
1 GID-Nr. oder ID, vgl. Energieportal der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord.
2 Nabenhöhe.
3 Rotordurchmesser.
Die vorgelegten Antrags- und Planunterlagen sind Bestandteil der Genehmigung.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin. Die Kostenfestsetzung erfolgt in einem gesonderten Bescheid.
Es wurden im Genehmigungsbescheid Inhalts- und Nebenbestimmungen (wie Auflagen und Bedingungen) formuliert, welche diesem zu entnehmen sind.
Auslegung
Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom 10.02.2026 bis zum 23.02.2026.
Der Genehmigungsbescheid und seine Begründung können in der oben genannten Zeit unter dem nachfolgenden Link abgerufen werden:
https://sgdnord-safe.rlp.de/s/am7QFFJ7ngQGPRm
Es wird darauf hingewiesen, dass auf Verlangen auch eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt wird (§ 10 Abs. 8 S. 5 BImSchG).
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die bisher nicht am Verfahren beteiligt waren, als zugestellt (§ 10 Abs. 8 S. 8 BImSchG).
Personen, die Einwendungen erhoben haben, können den Bescheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Zentralreferat Gewerbeaufsicht, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz, E-Mail: poststelle21@sgdnord.rlp.de, schriftlich oder elektronisch anfordern.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch bei der
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord,
Stresemannstr. 3-5, 56068 Koblenz
oder Postfach 20 03 61, 56003 Koblenz
- schriftlich,
- in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes,
- schriftformersetzend nach § 3 a Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und § 9 a Abs. 5 des Onlinezugangsgesetzes oder
- zur Niederschrift erhoben werden.
Ein Widerspruch Dritter gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Widersprüche Dritter gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m keine aufschiebende Wirkung haben. Ein Antrag nach § 80 Abs. 5 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung beim
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
Deinhardpassage 1
56068 Koblenz
gestellt und begründet werden.
Koblenz, den 21.01.2026
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Im Auftrag
Thomas Gottschling