19.03.26 Bekanntmachung: Watzerath

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Erteilung einer wasserrechtlichen gehobenen Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser in die Prüm sowie von Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb verschiedener Abwasseranlagen in Zusammenhang mit Umbau und Erweiterung der Gruppenkläranlage "Oberes Prümtal" in Watzerath

Öffentliche Abschlussbekanntmachung

zur Erteilung einer wasserrechtlichen gehobenen Erlaubnis zum Einleiten von gereinigtem Abwasser aus der Gruppenkläranlage „Oberes Prümtal“ in die Prüm (Gewässer 2. Ordnung),
Gemarkung Watzerath, Verbandsgemeinde Prüm, Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm,
zum Zwecke der öffentlichen Abwasserbeseitigung
Begünstigte: Verbandsgemeinde Prüm
Im Zuge der Durchführung des o. g. wasserrechtlichen Zulassungsverfahrens wurde die geplante Maßnahme in der Verbandsgemeinde Prüm, in der sich das Vorhaben voraussichtlich auswirkt, ortsüblich bekannt gemacht, um den Betroffenen Gelegenheit zu geben, Einwendungen zu erheben (Anhörungsverfahren gemäß § 108 Landeswassergesetz – LWG). Während der Einwendungsfrist sowie der Nachfrist wurden keine Einwendungen gegen die Maßnahme erhoben.
Mit Bescheid der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord vom 19.12.2025 - Az.: 344-KA-232-32785/2024 - wurde das Einleiten von gereinigtem Abwasser aus der Gruppenkläranlage „Oberes Prümtal“ zugelassen. Dieser Bescheid hat gegenüber der
Begünstigten, nicht jedoch gegenüber etwaigen anderen Betroffenen, Bestandskraft erlangt.
Gemäß § 108 LWG i. V. m. § 74 Abs. 4 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ist eine Ausfertigung dieses Bescheides mit einer Ausfertigung der Antrags- und Planunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung, in deren Gebiet die Gemeinde liegt, in der
sich das Vorhaben auswirkt, zwei Wochen zur Einsichtnahme auszulegen. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt. Hinsichtlich der Möglichkeit der Widerspruchseinlegung wird auf die Rechtsbehelfsbelehrung im o. g. Bescheid hingewiesen.
Eine Ausfertigung des Bescheides und der Antrags- und Planunterlagen liegt aus vom

30.03.2026 bis 13.04.2026

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Büro 412,
Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm
Dienstzeiten Mo, Di, Mi 8:00 – 12:00 Uhr, Do 8:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr, Fr 8:00 – 12:00 Uhr
Die Abschlussbekanntmachung wird auch auf der Internetseite unter dem Link https:/sgdnord.rlp.de/service/bekanntmachungen veröffentlicht.
Die Planunterlagen sind einsehbar unter: https://sgdnord-safe.rlp.de/s/CZodtzEWGSiYK53

Prüm, 19.03.2026
Dr. Johannes Reuschen
Bürgermeister