Überschwemmungsgebiet Prüm
Mit der Festsetzung des neuen Überschwemmungsgebietes an der Prüm wird ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes getan. Durch die neue Rechtsverordnung, die inzwischen in Kraft getreten ist, wird der Hochwasserschutz an der Prüm von der Gemeinde Weinsheim (Eifelkreis Bitburg-Prüm) bis zur Mündung in die Saur bei Minden auf einer Gewässerstrecke von rund 85 Kilometern weiter optimiert. Übergeordnetes Ziel der Neufestsetzung ist der Schutz der Anlieger vor einer weiteren Verschärfung der Überschwemmungen.
Die neue Rechtsverordnung löst das bislang in diesem Bereich geltende preußische Überschwemmungsgebietsverzeichnis aus dem Jahre 1905 ab. Eine Aktualisierung des überholten Verzeichnisses war auch deshalb notwendig, weil über Jahrzehnte der Wasserlauf der Prüm verändert wurde; beispielsweise durch Gewässerausbauten, Flussbegradigungen, Eindeichungen und die Neuerrichtung von Verkehrsstraßen.
Die neuen Grenzen des Überschwemmungsgebietes weisen das Hochwasser aus, welches nach den bisherigen Hochwasserereignissen statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist.
Im Überschwemmungsgebiet ist grundsätzlich die Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen sowie jegliche sonstige Erhöhung oder Vertiefung der Erdoberfläche verboten. Selbst die Kommunen dürfen keine neuen Baugebiete mehr ausweisen. Auf diese Weise soll frühzeitig verhindert werden, dass in der Nähe des Gewässers neue „Schadenspotenziale“ entstehen. Gleiches gilt für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und Reben. Ausnahmen bzw. Befreiungen von diesen grundsätzlichen Verboten gibt es nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Die Rechtsverordnung und die dazugehörigen Karten können sowohl bei der SGD Nord in Koblenz als auch bei der Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz in Trier, der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm und bei den entsprechenden Verbandsgemeindeverwaltungen eingesehen werden.
Kartenblätter
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