Überschwemmungsgebiet Nims

"Hochwasser, nicht schon wieder!“, sagt sich sicher so manch ein Anlieger an gefährdeten Gewässern. Aber die Hochwassergefahr ist durch Schneeschmelze und hohe Niederschläge bereits wieder akut. Es ist jedoch möglich, Vorsorge zu treffen.

Aufgrund der starken Hochwasser der 90iger Jahre hat der Landesgesetzgeber die Initiative ergriffen, die Möglichkeiten des vorsorgenden Hochwasserschutzes weiter zu verbessern. Die vorsorgende Planung durch Ausweisung von Überschwemmungsgebieten ist ein geeignetes Mittel, um gravierende Schäden in überschwemmungsgefährdeten Gebieten gar nicht erst entstehen zu lassen. So wurde jetzt ein Überschwemmungsgebiet an der Nims im Bereich der Stadt Bitburg sowie den Verbandsgemeinden Irrel, Bitburg-Land und Prüm ausgewiesen.

Für die angrenzenden Gemeinden bedeutet dies, dass die ausgewiesenen Flächen grundsätzlich nicht mehr bebaut werden dürfen. Diese Vorgaben schützen die Anlieger der Gewässer vor weiteren Verschärfungen der Hochwassersituation und dienen der Verbesserung der ökologischen Struktur des Gewässers und seiner Überflutungsflächen.

Darüber hinaus ist die Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen sowie jegliche sonstige Erhöhung oder Vertiefung der Erdoberfläche verboten. Nur unter bestimmten Voraussetzungen kann die SGD Nord als obere Wasserbehörde im Wege einer Genehmigung Ausnahmen zulassen. Gleiches gilt für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und Reben. Insgesamt soll verhindert werden, dass immer mehr Rückhalteraum verloren geht und sich die durch Hochwasser entstehenden Gefahren immer mehr zuspitzen.

Das neue Hochwasserschutzgesetz des Bundes verpflichtet die Länder, sämtliche Überschwemmungsgebiete bis spätestens 2012 festzusetzen. In das Überschwemmungsgebiet sind alle Flächen einzubeziehen, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist. Die Überschwemmungsgebietskarten der Nims enthalten außerdem eine Linie, die ein statistisches 200-jährliches Hochwasser kennzeichnet. Diese Grenze dient jedoch lediglich der Information. Die dargestellten Verbote des Überschwemmungsgebietes gelten hier nicht.

Die Rechtsverordnung und die dazugehörenden Karten können sowohl bei der SGD Nord als auch bei der Kreisverwaltung Bitburg-Prümm sowie den Verbandsgemeinden Irrel, Bitburg-Land und Prüm und der Stadtverwaltung Bitburg eingesehen werden.

Rechtsverordnung

Die Karte zeigt die Überschwemmungsgebiete der Nims
Karte der Überschwemmungsgebiete der Nims

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